Berlin.. Versicherte der Pleite gegangenen Krankenkasse City BKK klagen über Probleme beim Kassenwechsel. Auch andere Krankenkassen sind finanziell angeschlagen und werden wohl Zusatzbeiträge erheben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Themen.
Die Schließung der Pleite-Kasse City BKK und die Probleme vieler Versicherter beim Kassenwechsel sorgen seit Tagen für Wirbel. Auch andere gesetzliche Kassen sind finanziell angeschlagen und müssen wohl künftig vermehrt Zusatzbeiträge verlangen. Versicherte dürfen in diesem Fall die Kasse freiwillig wechseln. Werden weitere Kassen schließen müssen? Ganz ausgeschlossen ist das nicht, wenngleich Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die City BKK als "absoluten Sonderfall" darstellt. Auch eine Kassenfusion kann Finanzprobleme lösen.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz der Mitglieder ist sowohl bei einer Schließung als auch einem Insolvenzverfahren einer Kasse gewährleistet.
Muss ich sofort eine neue Kasse suchen?
Pflichtversicherte haben nach der offiziellen Schließung bis zu zwei Wochen Zeit, sich eine neue Kasse zu suchen. Für die Versicherten der City BKK, die zum 1. Juli geschlossen wird, ist der Stichtag demnach der 14. Juli. Freiwillig versicherte Mitglieder mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 4125 Euro haben bis zu drei Monate Zeit für den Kassenwechsel.
Wie melde ich mich bei einer neuen Kasse an?
Es reicht, einen formlosen, persönlich unterschriebenen Brief mit Name, Adresse und gewünschtem Eintrittszeitpunkt per Post oder per Fax an die gewählte Krankenkasse zu schicken. Viele Kassen bieten auch Hotlines und Online-Formulare für Neumitgliedschaften an.
Darf eine Kasse einen Versicherten ablehnen?
Nein. Auch dann nicht, wenn er eine chronische Krankheit hat und teure Medikamente braucht oder schon älter ist.
Was passiert, wenn die Frist versäumt wurde?
Notfalls wird dem Pflichtversicherten eine Kasse zugewiesen. Der Arbeitgeber meldet den Versicherten dann bei der Krankenkasse an, bei der er vor der geschlossenen Kasse war oder er wählt eine neue aus. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II und bei Rentnern übernimmt dies die Bundesagentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger. Für freiwillig Versicherte gilt eine Drei-Monats-Frist beim Kassenwechsel. Versäumen sie dies, werden sie ebenfalls einer Kasse zugeschlagen, was dann rückwirkend mit Beitragszahlungen verbunden ist.
Muss ich bei Schließung einer Kasse laufende Behandlungen abbrechen?
Nein, die Kosten für laufende Behandlungen und andere notwendige Leistungen wie bereits genehmigte Reha-Maßnahmen oder Zahnersatz sind abgesichert. Auch wer zum Zeitpunkt des Wechsels Leistungen wie Krankengeld bezieht oder gerade im Krankenhaus liegt, muss keinen Ausfall fürchten.
Wie viele Kassen verlangen derzeit einen Zusatzbeitrag?
Derzeit nehmen 13 Kassen Zusatzbeiträge zwischen acht und 15 Euro im Monat. Versicherte müssen aber damit rechnen, dass künftig immer mehr Kassen solch einen Aufschlag verlangen. Damit müssen sie Ausgaben für Ärzte oder Medikamente abdecken, denn den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent dürfen sie nicht anheben.
Kann ich bei einem Zusatzbeitrag die Kasse ohne Probleme wechseln?
Erhebt eine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Ausgenommen vom Sonderkündigungsrecht sind Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige.
Ist mit einem Anstieg der Zusatzbeiträge zu rechnen?
Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen hält künftig Zusatzbeiträge von 50 bis 70 Euro im Monat für denkbar. Dem widerspricht allerdings der Gesundheitsminister, der mit einem eher moderaten Anstieg rechnet.
Worauf sollte ich beim Kassenwechsel achten?
Zwar sind 95 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Kassen gleich, in einigen Punkte wie die Kostenübernahme von Impfungen oder homöopathischen Behandlungen unterscheiden sie sich aber. Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur Kosten und Prämien zum Maßstab machen. (afp)