Emilia Romagna. Über 14.000 Menschen haben durch die Erdbeben in Norditalien ihren Besitz verloren. Angst vor weiteren Beben ist jedoch kein Grund, den Urlaub zu stornieren. Darauf weist der ADAC hin, und erklärt, unter welchen Umständen eine Stornierung doch möglich ist.

Dutzende von Todesopfern, hunderte von zerstörten Gebäuden und über 14 000 Obdachlose bilden die Bilanz der schweren Erdbeben vom 20. und 29. Mai in der oberitalienischen Provinz Emilia Romagna. Erdbebenangst ist jedoch kein ausreichender Grund, den Urlaub in die beliebte Ferienregion zu stornieren. Darauf weist der ADAC hin.

Zu der betroffenen Region gehören auch die Strände der Adria mit ihrem Zentrum Rimini. ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner: "Ein Rücktrittgrund liegt nur bei konkreten Gefahren vor, etwa wegen zerstörter Straßen und Brücken, die den Zugang zum Reiseziel verhindern, oder bei konkreter Gefahr von Nachbeben." Die Küstenregion um Rimini war von den jüngsten Beben nicht betroffen. (mid)