Ruhrgebiet. Ab dem 1. Oktober gelten im Ruhrgebiet auf einer Gesamtfläche von rund 225 Quadratkilometern Fahrverbote für Autos mit hohem Schadstoffausstoß. Wir zeigen, wo das Revier Umweltzone wird.
Grundsätzlich dürfen die Umweltzonen dann nur von Fahrzeugen mit einer Schadstoffplakette (grün, rot oder gelb) befahren werden.
Von den Umweltzonen sind rund ein Dutzend Revierstädte betroffen, vom westlichen bis zum östlichen Rand des Reviers. Die Autobahnen sind grundsätzlich ausgenommen. Für Bundesstraßen, die in Umweltzonen liegen, gilt das nicht.
Krankenwagen, Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können sowie Oldtimer sind von den Fahrverboten ausgenommen. Es gelten zudem Ausnahmeregelungen. Übergangsregelungen wird es für Anwohner und ansässiges Gewerbe bis zum 31. März 2009 (sechs Monate nach Inkrafttreten der Umweltzone) geben. Ebenfalls sind Ausnahmen für Kraftfahrzeuge vorgesehen, die über einen Handwerkerparkausweis verfügen sowie für Busse, deren Fahrten im öffentlichen Interesse liegen.
Ausnahmeregelungen für bestimmte privilegierte Fahrten werden bis zu einer Dauer von sechs Monaten gewährt. Sofern eine Nachrüstung nicht möglich ist oder sich der Austausch des Fahrzeugs unverschuldet verzögert, ist bei nachgewiesenem Bedarf eine Erweiterung möglich.
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