München. Die Stadt möchte, dass die Online-Vermittlungsplattform Airbnb personenbezogene Daten weitergibt. Und bekam Recht - Airbnb ging nun in Revision.
Der Streit zwischen Airbnb und der Stadt München um die Herausgabe personenbezogener Daten wegen illegal genutzter Ferienwohnungen geht in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Berufung von Airbnb gegen eine Entscheidung aus dem Dezember zugelassen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Damals hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Airbnb der Stadt die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben müsse.
Die Online-Vermittlungsplattform hatte Berufung beantragt, der die nächsthöhere Instanz - der VGH Bayern - nun zugestimmt hat. Die Entscheidung fiel bereits in der vergangenen Woche. Das Gericht begründete die Zulassung mit dem „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“. Der Gesetzgeber beschränke die Übermittlung personenbezogener Daten auf Einzelfälle. Die Stadt München begehre aber „Auskunft auf der Grundlage eines bloßen abstrakten Gefahrenverdachts und damit letztlich "ins Blaue hinein"“, wie es in der Begründung des VGH heißt.
Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten in München als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt hatten Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb angefordert, die zweckentfremdet wurden. Die US-amerikanische Plattform hatte dagegen geklagt. (dpa)