Karlsruhe. Käufer einer Mietwohnung kann seine Rechte als Vermieter schon dann wahrnehmen, wenn der Kauf formal noch nicht abgeschlossen ist. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Streit über Mieterhöhungen entschieden. Auch wenn der Verkauf noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, darf Miete erhoben werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Immobiliengesellschaft Deutsche Annington recht gegeben. Sie hatte im Jahr 2006 Wohnungen in Frankfurt per schriftlichem Vertrag gekauft. In das Grundbuch eingetragen und damit rechtsgültige Eigentümerin der Objekte wurde sie jedoch erst im Mai 2010.
Eine Mieterin verlangte von Deutschlands größtem Wohnimmobilien-unternehmen daraufhin fast 29.000 Euro zurück. Die Gesellschaft habe über vier Jahre ohne Berechtigung Miete eingezogen, Betriebskosten-abrechnungen erteilt und die Miete erhöht.
Annington dürfe die Gelder behalten, entschied der BGH. Im Kaufvertrag sei bestimmt worden, dass Annington ab sofort die Rechte und Pflichten eines Vermieters übernehme. Die Klage war bereits in den Vorinstanzen gescheitert. (dpa)