Berlin. Bei einem Crash im Ausland sollte der Unfall genau protokolliert werden. Ein standardisiertes Formular gibt es beim GDV.

Mehr als 32.000 Mal hat es im vergangenen Jahr bei deutschen Autofahrern im Ausland gekracht - am häufigsten zur Ferienzeit in Italien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte deshalb daran denken, einen Europäischen Unfallbericht zur Protokollierung eines etwaigen Crashs im Handschuhfach zu haben. Das standardisierte Formular als Durchschreibesatz kann bei jedem Kfz-Versicherer bestellt werden. Der GDV hat zudem eine kostenlose Broschüre aufgelegt, die Ausfüllhilfen in elf Sprachen bietet.

Der Zentralruf der Autoversicherer, der nach einem Verkehrsunfall auf Anfrage den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ermittelt, kann den Experten zufolge auch im Ausland genutzt werden. Er ist von dort aus telefonisch unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 erreichbar. Zusätzlich gibt es unter www.zentralruf.de eine Online-Auskunft, für Handys lautet die Adresse mobile.zentralruf.de. In jedem EU-Land gibt es zudem für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten, er auch beim Zentralruf erfragt werden kann.

Das Mitführen der sogenannten Grünen Karte als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung ist innerhalb der EU zwar nicht mehr vorgeschrieben, den Angaben zufolge aber trotzdem sinnvoll. Obligatorisch ist die beim eigenen Kfz-Versicherer erhältliche Karte aber nach wie vor für Fahrten in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. (dpa)