München. Endlich ein Kind: Dafür zahlen Paare viel Geld, Frauen nehmen Eingriffe auf sich. Aus ethischen Gründen sollen keine überzähligen Embryonen entstehen. Weil das Gesetz unklar schien, beschränkten Ärzte teils die Zahl der befruchteten Eizellen. Offenbar unnötig. Jetzt sorgte die Justiz für Klarheit.
Die Gesetzeslage in Deutschland lässt bei künstlicher Befruchtung mehr Spielraum zu als teilweise angenommen. Die Staatsanwaltschaft München I stellte ein Verfahren gegen Kinderwunsch-Ärzte ein. Ärzte müssen sich demnach bei künstlichen Befruchtungen nicht an eine starre Beschränkung bei der Zahl der zu befruchtenden Eizellen halten.
"Damit hat die Staatsanwaltschaft München I endlich Klarheit geschaffen", sagte der Anwalt der Praxis und Justiziar des bayerischen Berufsverbandes der Reproduktionsmediziner, Johannes Daunderer, der dpa. Die Münchner Mediziner hatten bei künstlichen Befruchtungen mehr als drei Eizellen in der Petrischale weiterwachsen lassen, obwohl maximal drei Embryonen der Frau übertragen werden dürfen. Bisher war umstritten, ob diese Praxis zulässig ist. Gegen mehrere Ärzte war deshalb bereits ermittelt worden.
Bessere Chancen auf eine Schwangerschaft
Die Entscheidung bedeutet für die Frauen, dass nicht - wie bisher teils geschehen - überzählige Eizellen vernichtet werden müssen. Die Frauen haben damit bessere Chancen auf eine Schwangerschaft. Je nach Einzelfall kann ihnen ein erneute aufwendige, teure und belastende Hormonbehandlung samt Eingriff erspart bleiben.
Der Gesetzgeber begrenzt die Zahl der Embryonen, die einer Frau übertragen werden dürfen, auf drei. Das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften soll so reduziert werden. Der Gesetzgeber beschränke ausdrücklich nur die Zahl der Embryonen, die einer Frau eingepflanzt werden dürfen, nicht aber die Zahl der Eizellen, die befruchtet werden, begründete die Anklagebehörde nun die Einstellung des Verfahrens.
Jede fünfte Befruchtung erfolgreich
"Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ist nur etwa jede fünfte Befruchtung erfolgreich, wobei dies natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und nicht exakt im Voraus bestimmt werden kann. Würden von vornherein nur drei Eizellen befruchtet werden, wären die Erfolgschancen derart gering, dass eine angemessene Behandlung nicht mehr möglich wäre", schreibt die Staatsanwältin in ihrer Begründung vom 28. Juli, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Ermittlungsverfahren gegen mehrere deutsche Ärzte waren auf Anzeige eines Arztes aus Österreich eingeleitet worden. Zwischen deutschen und österreichischen Praxen herrscht ein Konkurrenzkampf um die Patientinnen. (dpa)