Karlsruhe. Weil auch Elektrizität ein “Produkt“ im Sinne des Produkthaftungsgesetztes ist, entschied der Bundesgerichtshof nun, dass ein Stromversorger für Überspannungsschäden haftet. Im konkreten Fall muss der Wuppertaler Stromversorger WSW für Schäden in einem Wohnviertel in Wuppertal aufkommen.
Stromversorger müssen für Schäden wegen Überspannung im Netz haften. Denn auch Elektrizität ist ein "Produkt" im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, wie am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. (Az: VI ZR 144/13)
Danach muss der Wuppertaler Stromversorger WSW Netz GmbH für einen Überspannungsschaden aufkommen. In einem Wuppertaler Wohnviertel war es 2009 zunächst zu einem Stromausfall gekommen. Als der Strom wieder floss, kam es zu einer zu hohen Stromspannung im Haus des Klägers, weil zwei Erdungsleitungen des Hauses unterbrochen waren. Vom Garagentorantrieb über Lampen bis hin zum Computer wurden mehrere Elektrogeräte und zudem auch die Heizung beschädigt. Den Gebrauchtwert bezifferte der Kläger auf insgesamt 2850 Euro.
Mit übermäßigen Spannungsschwankungen" ist nich zu rechnen
Wie nun der BGH entschied, greift die "Gefährdungshaftung" nach dem Produkthaftungsgesetz. Mit "übermäßigen Spannungsschwankungen" müssten die Stromkunden nicht rechnen.
Die WSW seien auch selbst für die Transformation des Hochspannungs-Stroms auf die verbrauchsübliche Spannung von 230 Volt verantwortlich gewesen. Laut Gesetz hafte die WSW daher "als Herstellerin des fehlerhaften Produkts Elektrizität", urteilte der BGH. Der Kläger müsse sich allerdings eine gesetzliche Selbstbeteiligung von 500 Euro anrechnen lassen.
Für Überspannungsschäden durch Blitzschlag gilt das Urteil nicht. (afp)