Essen. Der Wohnort ist für die Berechnung des Wohngelds entscheidend. In unserer Übersicht finden Sie die Mietstufen aller NRW-Gemeinden.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Für das Jahr 2023 hatte die Bundesregierung eine weitreichende Wohngeldreform beschlossen. Dadurch war der Mietzuschuss für Haushalte mit kleinen Einkommen durchschnittlich von etwa 180 auf rund 370 Euro im Monat gestiegen.

Wie das Wohngeld berechnet wird, hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Deshalb können die individuellen Zahlungen von den Durchschnittswerten merklich abweichen.

Anspruch auf Wohngeld in NRW: Alle Gemeinden in der Übersicht

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Bürgerinnen und Bürger mithilfe des Wohngeldrechners der Bundesregierung herausfinden. Der Rechner findet sich hier auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. In den Rechner tragen Interessierte folgendes ein:

  • die Anzahl der Personen, die gemeinsam im Haushalt leben
  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind
  • das monatliche Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • die monatliche (Bruttokalt-)Miete oder die Belastung im Falle einer Eigentumswohnung
  • die Postleitzahl (daraus wird automatisch die Mietstufe ermittelt)

Das Bauministerium weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass der Rechner nur einen Hinweis geben soll: „Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde verbindlich errechnen.“ Antragsformulare für das Wohngeld gibt es bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.

Beantragung von Wohngeld: Was es mit der Mietstufe auf sich hat

Welche Mietenstufe in Ihrer Gemeinde gilt, gibt das Ministerium auch in einer Tabelle an, die wir hier grafisch aufbereitet haben. Die Mietenstufe soll einen Anhaltspunkt über das Mietenniveau am Wohnort geben.

Die Mietstufen in NRW in der Übersicht.
Die Mietstufen in NRW in der Übersicht. © Stefan Meinhardt/Funke Mediengruppe | Unbekannt

Insgesamt gibt es sieben Stufen (durchnummeriert mit römischen Ziffern), die letzte Einteilung erfolgte zum Stichtag 1. Januar 2023.

In NRW gibt es derzeit keinen Ort der Mietenstufe VII, Düsseldorf, Köln und Monheim gehören zur Stufe VI. Bonn, Ratingen sowie einige Städte im Kölner Umland finden sich in Stufe V.

Zur Stufe IV gehören zum Beispiel Aachen, Heiligenhaus, Krefeld und Mülheim. Der Großteil des Ruhrgebiets (u.a. Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg, Moers) gehört zur Stufe III – ebenso wie Dinslaken, Siegen und Wesel.

Die meisten Gemeinden am Niederrhein und Teile des südlichen Westfalen (Kreis Olpe, Siegerland) fallen in die Kategorie II. Teile Ostwestfalens und der Hochsauerlandkreis gehören zur Mietenstufe I.

In NRW beziehen liegt der Anteil der Wohngeld-Bezieher leicht über dem Bundesschnitt

Ende des Jahres 2021 hatten rund 595.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das entsprach 1,5 Prozent aller privaten Haushalte, die als Hauptwohnsitz dienen, wie das Statistische Bundesamt Ende 2022 in Wiesbaden mitteilte. Damit sank die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte binnen Jahresfrist um 3,7 Prozent. Am Jahresende 2020 hatten noch rund 618.200 Haushalte Wohngeld bezogen.

Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 anteilig am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,6 Prozent der Haushalte die Unterstützung. In Bayern war der Anteil mit 0,9 Prozent am geringsten. In Nordrhein-Westfalen lag der Anteil mit 1,8 Prozent leicht über dem Durchschnitt. Im bevölkerungsreichsten Bundesland bezogen 157.850 Haushalte die Leistung. (Redaktion mit epd)