Im "Chancenspiegel" wird Chancengerechtigkeit als "die faire Chance zur freien Teilhabe an der Gesellschaft" definiert, "die auch gewährleistet wird durch eine gerechte Institution Schule, in der Schüler aufgrund ihrer sozialen und natürlichen Merkmale keine zusätzlichen Nachteile erfahren, durch eine Förderung der Befähigung aller und durch eine wechselseitige Anerkennung der an Schule beteiligten Personen".