Düsseldorf. Empfänger von Corona-Soforthilfen müssen das Geld nicht zurückzahlen. Das Land NRW ist mit einem entsprechenden Vorstoß vor Gericht gescheitert.

Tausende Kleinunternehmer und Selbstständige klagen in Nordrhein-Westfalen gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land NRW. In drei Pilotverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag den Empfängern der Soforthilfe Recht gegeben und die Schlussbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf mit ihren Rückforderungen in Höhe von Tausenden von Euro als rechtswidrig aufgehoben. Das Gericht ließ allerdings ausdrücklich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu.

Die Vorsitzende Richterin Nicola Haderlein sagte, die Antragsformulare und die Genehmigungsbescheide für die Corona-Soforthilfe seien missverständlich formuliert gewesen. Die Antragsteller hätten zu Recht davon ausgehen können, dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht - wie erst Wochen später vom Land klargestellt - die durch die Pandemie eingetretenen Verluste. „Unklarheiten gehen immer zu Lasten der Behörden, nicht der Empfänger. Das ist einfach so“, sagte die Richterin.

500 Klageverfahren zu Corona-Soforthilfen in Düsseldorf

Das Thema schlägt derzeit hohe Wellen. Allein vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht sind rund 500 Klageverfahren rund um das Thema Corona-Soforthilfen anhängig. Landesweit sind es Haderlein zufolge sogar rund 2000 Verfahren.

Die Kammer sieht die drei nun verhandelten Fälle als repräsentativ für einen Großteil der weiteren Streitigkeiten an. Konkret hatten vor dem Verwaltungsgericht der Betreiber eines Düsseldorfer Schnellrestaurants, die Betreiberin eines Kosmetikstudios aus Remscheid und ein auf Fortbildungsangebote spezialisierter Steuerberater aus Düsseldorf geklagt. Sie alle hatten zu Beginn der Corona-Pandemie 9000 Euro Soforthilfe erhalten. Später forderte die Bezirksregierung aber jeweils rund 7000 Euro zurück. Dagegen wehrten sie sich mit ihren nun in erster Instanz erfolgreichen Klage. (dpa)