Düsseldorf. Kurse zum „Systemausstieg“, Kampfsportschule in Düsseldorf: „Königreich Deutschland“ ist Teil der „Reichsbürger“-Szene und wird in NRW aktiver.
Das zur „Reichsbürger“-Szene zählende „Königreich Deutschland“ (KRD) hat seine Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen intensiviert. Das hat der Verfassungsschutz NRW auf Anfrage in Düsseldorf mitgeteilt.
Das „Königreich Deutschland“ wird im Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die Gruppierung wurde 2012 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) gegründet und wird von Peter Fitzek, dem Gründer und selbst ernannten „König von Deutschland“ angeführt.
„Reichsbürger“-Szene: Keine deutsche Gesetze und Steuerpflicht im „Königreich“
Im Unterschied zu den meisten „Reichsbürgern“ leugne das „Königreich“ weder Existenz noch Legitimität der Bundesrepublik. Stattdessen wolle es aber einen eigenen Staat aufzubauen als „einzige Alternative zum derzeitigen System“, hieß es. Dabei erwecke das „Königreich“ den Anschein, man könne sich durch einen „Übertritt“ zum „Königreich“ der Geltung der deutschen Gesetze entziehen und sich von der Steuerpflicht befreien.
Mit der Kampagne „Leucht-Turm“ versuche das KRD seit diesem Jahr vermehrt, Vor-Ort-Veranstaltungen durchzuführen. Für das Seminar „Systemausstieg“ verlange das KRD 374 Euro. Im Februar dieses Jahres habe die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) die Schließung der „Gemeinwohlkasse“ in Menden durchgesetzt. Die Geschäftsräume seien von der Polizei versiegelt worden.
Kampfsport-Schule in Düsseldorf
Das „Betriebsregister 2022“ des „Königreichs“ führe eine in Düsseldorf ansässige Kampfsport-Schule als dem „Königreich“ zugehörig auf. Die Schule wird auch im April erschienenen Verfassungsschutzbericht erwähnt. Im Juli 2020 habe das KRD vergeblich in Köln-Holweide ein Restaurant zu eröffnen versucht. Die Stadt Köln ließ das Restaurant aber wegen fehlender Konzession schließen. „König“ Fitzek sei damals vergeblich zur Eröffnung angereist.
Nach Angaben des KRD selbst hat die Gruppierung bundesweit 5400 Anhänger, von der Gruppe als „Staatsangehörige“ bezeichnet. Allerdings neige die Gruppe zur Übertreibung, um sich so groß wie möglich darzustellen, heißt es beim Verfassungsschutz. (dpa)