Düsseldorf. NRW macht die finanzielle Beteiligung jetzt zur Pflicht. Andernfalls drohen Betreibern Strafzahlungen pro Kilowattstunde.

Betreiber von Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen müssen künftig Anwohner oder Standortkommunen finanziell beteiligen. Das sieht der Entwurf eines „Bürgerenergiegesetzes“ vor, den die schwarz-grüne Regierungskoalition am Dienstag in Düsseldorf vorgestellt hat.

„Wann immer ein Windrad sich dreht, soll es im Portemonnaie der Gemeinde oder der Bürgerinnen und Bürger klingeln“, sagte CDU-Landtagsfraktionschef Thorsten Schick. Die Akzeptanz für Windräder in der Nachbarschaft werde weiter steigen, wenn Anwohner den konkreten finanziellen Nutzen sähen, so Schick.

Windrad-Betreiber sollen in NRW Beteiligungsvereinbarung schließen

Die sogenannten Vorhabenträger werden künftig verpflichtet, sich bei jeder neuen Windenergieanlage mit der Standortkommune über eine „Beteiligungsvereinbarung“ zu verständigen. Die Beteiligung kann vom Investor in Form von vergünstigten lokalen Stromtarifen über Pauschalzahlungen an Anwohner bis hin zur Unterstützung von Stiftungen oder Projektgesellschaften gewährt werden. „Wir haben das Gesetz bewusst sehr flexibel gestaltet“, sagte Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems.

Kommt keine „Beteiligungsvereinbarung“ zustande, greift automatisch die Pflicht zur „Ersatzbeteiligung“. Das heißt: Der Windrad-Investor muss Anwohnern einen Anteil von mindestens 20 Prozent der Investitionssumme anbieten und 0,2 Cent pro Kilowattstunde jährlich an die Standortkommune entrichten. Wenn alle Beteiligungsformen nicht fristgerecht zustande kommen, müssen zur Strafe 0,8 Cent pro Kilowattstunde als Ausgleichszahlung an die Standortgemeinde abgeführt werden. „Es gibt also einen Anreiz, frühzeitig auf die Kommune zuzugehen“, so Brems.

NRW hat in diesem Jahr mehr Windräder genehmigt als jedes andere Land

Die Grünen-Politikerin verwies darauf, dass es schon heute verschiedene Beteiligungsmodelle in NRW gebe. Für neue Anlagen werden sie nun zur Pflicht. Profitieren dürften auch Bürgergenossenschaften, die in Windräder investieren wollen. „Betreiber sollen natürlich auch weiterhin die Möglichkeit haben, mit einer Windenergieanlage Geld zu verdienen. Sonst wird nicht investiert“, sagte Brems.

Wegen der ohnehin gestiegenen Kosten ist die neue Pflicht zur Bürgerbeteiligung nicht unumstritten. „Ob der Wert einen Prozent zu hoch oder zu niedrig ist, werden die Historiker irgendwann feststellen“, sagte CDU-Mann Schick. Schwarz-Grün will in NRW bis 2027 verbindlich zusätzlich 1000 Windräder errichten lassen.

Im laufenden Jahr konnten bereits 192 neue Anlagen genehmigt werden – ein bundesweiter Spitzenwert und fast dreimal so viel wie im gesamten Vorjahr. Zuletzt hatte die Landesregierung den pauschalen 1000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung gekippt und das Baurecht gelockert. Im kommenden Jahr sollen landesweit neue Windvorrangzonen ausgewiesen werden.