Düsseldorf. Die Landesregierung hat die Entschädigungsregeln für die Bottroper Opfer ausgeweitet. So können ab sofort die Anträge gestellt werden.

Die Landesregierung hat die Entschädigungsregeln für die Opfer des Bottroper Apotheker-Skandals deutlich ausgeweitet. Ab sofort können alle Patienten, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der „Alten Apotheke“ in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben, eine einmalige Zahlung beantragen. Dies gilt auch für Kinder, Ehegatten und Lebenspartner von verstorbenen Betroffenen.

Die Anträge können bis zum 30. Juni 2023 über ein Formular gestellt werden, das auf der Homepage des Ministeriums (www.mags.nrw) abrufbar ist: hier. Ein Hilfsfonds des Landes umfasst insgesamt zehn Millionen Euro.

„Mit der Unterstützungsleistung möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir das Leid der Betroffenen sehen und anerkennen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der sich maßgeblich für die rechtlich nicht verpflichtende Entschädigung des Landes eingesetzt und zuletzt noch eine Kurskorrektur vorgenommen hatte. Zunächst sollten nur jene 2000 Patienten Leistungen erhalten, deren Fälle 2018 vom Landgericht Essen zur Verurteilung des Apothekers Peter S. herangezogen werden konnten. Weitere 1700 Krebspatienten, die ebenfalls mutmaßlich gestreckte oder falsch dosierte Medikamente in der Apotheke erhalten hatten, sollten leer ausgehen. Nach heftigen Protesten ließ Laumann nachbessern.