Düsseldorf. Der Bund will die Residenzpflicht für ukrainische Kriegsflüchtlinge offenbar lockern. Das sagt die NRW-Flüchtlingsministerin dazu.
Die NRW-Landesregierung hat sich offen gezeigt für eine Lockerung der Residenzpflicht für ukrainische Kriegsflüchtlinge. „Wir begrüßen, dass es in der Bundesregierung Überlegungen gibt, die geltende Rechtslage dahingehend zu ändern, die Unterbringung von Geflüchteten in Privatwohnungen – dann eben auch über Bundesländergrenzen hinweg – zu vereinfachen“, sagte Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) unserer Redaktion am Freitag.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zuvor eine erleichterte Wohnungssuche für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Aussicht gestellt. Man sehe keine rechtlichen Bedenken, wenn ukrainische Flüchtlinge in Berlin, die in Brandenburg eine Wohnung finden, das Bundesland wechseln. Dies solle für alle Bundesländer gelten. Zuvor hatte der Berliner Senat eine entsprechende Anfrage gestellt.
Die Verteilung und Zuweisung von Flüchtlingen ist bundesgesetzlich geregelt. Schutzsuchende aus der Ukraine unterliegen bislang einer Wohnsitzverpflichtung für ein bestimmtes Bundesland. Sofern die Betroffenen ihren Wohnort wechseln möchten, müssen die zuständigen Ausländerbehörden darüber Einvernehmen erzielen.
Kommt es zu mehr Umzügen über Bundesländer-Grenzen hinweg?
In NRW gilt die Wohnsitzverpflichtung für ukrainische Schutzsuchende nur für das gesamte Bundesland, eine kommunalscharfe Zuweisung erfolgt laut einer Sprecherin des Flüchtlingsministeriums nicht. Inwieweit eine weitergehende Lockerung des Aufenthaltsgesetzes auch Umzüge über Bundesländer-Grenzen hinweg befördern würde, ist in Düsseldorf schwer abzuschätzen. „Auf Basis der bisher uns leider noch nicht zugegangenen Planungen des Bundes werden wir für NRW die Sachlage prüfen“, sagte Paul.
„Grundsätzlich ist angesichts der derzeitigen Unterbringungssituation der Gedanke durchaus nachvollziehbar, die private Wohnsitznahme von Schutzsuchenden im Bereich einer anderen Ausländerbehörde (…) zu erleichtern“, heißt es in einem Brief des Bundesinnenministeriums an Berlins Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke).
NRW will Angebot in Landesunterkünften deutlich ausbauen
NRW nimmt ebenso wie Berlin seit Monaten sehr viele Ukrainer auf, die nicht unter das gewöhnliche Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern sofort Anspruch auf Sozialleistungen haben. Ob tatsächlich eine länderübergreifende Umverteilung in Gang kommt, ist fraglich. Viele Kriegsflüchtlinge suchen zunächst dort in Deutschland Schutz, wo bereits viele weitere Landesleute leben. Die NRW-Landesregierung will noch in diesem Monat die Unterbringungskapazitäten des Landes in einem ersten Schritt auf 30.000 Plätze ausbauen. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar hatte NRW nur rund 15.000 Plätze in Landeseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die Kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass mindestens rund 70.000 Aufnahmeplätze notwendig wären und damit so viele wie im Sommer 2015. Den Großteil der Geflüchteten versorgen die NRW-Kommunen bislang in Eigenregie.