Düsseldorf. Die Staatskanzlei fängt ein Gerücht ein, Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) lasse sich von einer Berliner Profistylistin verschönern.
Die NRW-Staatskanzlei dementiert ein von Medien gestreutes Gerücht, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nehme womöglich für viel Geld die Dienste einer Visagistin in Anspruch, die auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) bedient.
Spur führt zurück in die Amtszeit von Hannelore Kraft
„Nach unseren Erkenntnissen war die in der Berichterstattung genannte Dienstleisterin in den vergangenen fünf Jahren nicht im Auftrag der Staatskanzlei tätig“, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei dieser Redaktion. Die Frist zur Aufbewahrung von Rechnungen endet dort nach fünf Jahren. Nach Informationen dieser Zeitung war die Visagistin nur einmal im Jahr 2016 für die Staatskanzlei tätig, also während der Amtszeit von Hannelore Kraft.
Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor über die Geschäftsbeziehungen einer „Schönheits-Lady“ berichtet, deren Dienste der Außenministerin angeblich 7500 Euro im Monat wert sein sollen. Da auf der Liste der Kunden der Berliner Stylistin unter vielen anderen -- darunter der die „Bild“-Zeitung herausgebende Axel-Springer-Verlag -- auch die NRW-Staatskanzlei genannt wird, stellt die FDP-Landtagsfraktion der NRW-Regierung eine Anfrage mit der Überschrift „Du hast die Haare schön!“ – Stylistin in der NRW-Staatskanzlei?“
Ganz schön viel Geld für Schönheitsdienste, meint die FDP
Darin wird gefragt, wann und zu welchen Anlässen Hendrik Wüst die Dienste der “Make up-Artistin“ genutzt habe und welche Kosten dem Land durch die Geschäftsbeziehung zwischen der Stylistin und der Staatskanzlei entstünden. Die 7500 Euro monatlich, die Annalena Baerbock angeblich für die Schönheitsberatung in Rechnung gestellt werden, entspreche der Vergütung eines Gymnasialdirektors, schreibt FDP-Fraktionsvize Marcel Hafke.
Offenbar entstehen dem Land aktuell in dieser Hinsicht keine Kosten. Interessant könnte aber die Antwort auf eine andere Frage der FDP ausfallen: „Welche weiteren Landesregierungsressorts beziehungsweise deren Leitungen nutzen ähnliche Dienstleistungen von professionellen Make-up-Artists, Visagisten oder Stylisten?“ Die Regierung hat vier Wochen Zeit für die Antworten.