Düsseldorf. Wegen der Zunahme von Störungen könnte der Sanktionskatalog erweitert werden. Bußen von 1000 Euro und mehr werden diskutiert.

Wegen einer zunehmenden Verrohung des parlamentarischen Klimas in NRW erwägt der Landtag die Einführung eines Ordnungsgeldes für störende Abgeordnete. Das Präsidium habe einstimmig die Erweiterung des bestehenden Sanktionskatalogs vorgeschlagen, sagte Landtagspräsident André Kuper (CDU) vor Journalisten am Montagabend.

„Wir möchten uns als Sitzungsleitung keine Untätigkeit vorwerfen lassen“, sagte Kuper. Nun seien die Landtagsfraktionen am Zug, das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Landtags entsprechend zu ändern. Bislang können Beleidigungen, Störaktionen oder „unparlamentarische“ Zwischenrufe während der Plenarsitzungen nur mit einer Rüge, einem formellen Ordnungsruf oder dem Ausschluss geahndet werden.

Saarland und Bremen haben Ordnungsgeld schon eingeführt

Mit einem Ordnungsgeld soll der Strafkatalog wirksam erweitert werden. Man orientiere sich dabei am Bundestag, wo Disziplinlosigkeiten mit 1000 Euro und im Wiederholungsfall mit 2000 Euro Strafe geahndet werden. Das Geld wird direkt von den Abgeordnetendiäten eingezogen. Die Landesparlamente von Bremen und dem Saarland haben ebenfalls schon Ordnungsgelder eingeführt.

Ziel des Präsidiums sei es, eine wirksamere Sanktion zu wählen, ohne häufiger zum Sitzungsausschluss als letztem Mittel greifen zu müssen, so Kuper. Die Teilnahme am parlamentarischen Prozess sei schließlich das wichtigste Gut frei gewählter Abgeordneter. Im vergangenen Vierteljahrhundert sind in NRW erst zwei Abgeordnete (1998 und 2010) vorübergehend von der Sitzungsteilnahme ausgeschlossen worden. Damit wurden damals ein Nazi-Vergleich und die unerlaubte Präsensation eines Wahlplakats im Plenum geahndet.

Sprunghafter Anstieg von Ordnungsmaßnahmen seit 2017

Hintergrund der Überlegungen ist ein sprunghafter Anstieg von Ordnungsmaßnahmen, seit die AfD 2017 erstmals in den Landtag eingezogen ist. In der 16. Wahlperiode (2012 – 2017) standen zwölf Ordnungsmaßnahmen zu Buche, in der 17. Wahlperiode (2017 – 2022) waren es 113. Im ersten halben Jahr seit der Landtagswahl im Mai wurden bereits acht Ordnungsmaßnahmen verhängt. Die meisten Sanktionen gehen auf das Konto der AfD, die nicht im Landtagspräsidium vertreten ist.