Düsseldorf. Nach heftiger Kritik des Landesrechnungshofs an verfassungswidrigen Praktiken zeichnet sich ein Einlenken von Schwarz-Grün ab.
Nach ungewöhnlich heftiger Kritik des Landesrechnungshofs an Buchungstricks der schwarz-grünen Koalition bei der Finanzierung eines landeseigenen Entlastungspakets in der Energiekrise zeichnen sich Nachbesserungen ab.
Wie aus Koalitionskreisen verlautete, könnte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) seinen ursprünglichen Plan aufgeben, nicht verwendete Kredite aus dem Corona-Rettungsschirm für die Bekämpfung der Energiekrise zu verwenden. „Das Ziel aller demokratischen Fraktionen sollte es sein, ein Entlastungspaket für die Menschen in Nordrhein-Westfalen rechtssicher auf den Weg zu bringen“, sagte Grünen-Finanzexperte Simon Rock unserer Redaktion. Mit der Übertragung der Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm habe man bloß den gleichen Weg wie der Bund einschlagen wollen.
Corona-Rettungsschirmgesetz ist eindeutig
Die schwarz-grüne Landesregierung wollte insgesamt 3,5 Milliarden Euro an Hilfen aufbringen und dafür auch bereits abgerufene, aber noch nicht genutzte Darlehen aus dem Corona-Programm verwenden. Der Kernhaushalt des Landes sollte so formal schuldenfrei bleiben, wie es die verfassungsrechtliche Schuldenbremse verlangt. Der Landesrechnungshof hatte dieses Manöver in der vergangenen Woche als verfassungswidrig eingestuft.
„Wir nehmen die Stellungnahme des Landesrechnungshofs ernst, und das Ministerium wird sie intensiv prüfen“, erklärte ein Sprecher des Finanzministers am Montag. Der Corona-Rettungsschirm ist zweckgebunden für die Bekämpfung der Pandemiefolgen. Das Rettungsschirmgesetz verbietet es, bislang nicht genutzte Kreditermächtigungen oder Liquidität aus nicht abgerufenen Hilfsprogrammen in andere Maßnahmen umzuleiten.
Störung der wirtschaftliche Lage in NRW?
Es gilt als unwahrscheinlich, dass Schwarz-Grün trotz der Warnung des Landesrechnungshofs den Haushaltsentwurf unverändert durch den Landtag peitschen wird. Zumal sich die Opposition aus SPD und FDP eine aussichtsreiche Verfassungsklage offenhält: „Die Stellungnahme des Landesrechnungshofs war mehr als deutlich“, erklärte ein Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Man sei dazu im Austausch mit den Liberalen.
Als wahrscheinlich gilt, dass Optendrenk nun mit Verweis auf die außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Entwicklung in NRW doch eine Ausnahme von der Schuldenbremse begründet und sauber neue Kredite aufnimmt. Im dritten Quartal 2022 gab es ein Negativwachstum von minus 2,8 Prozent. Das Neuverschuldungsverbot könnte also ausgehebelt und die „schwarze Null“ aufgegeben werden - auch wenn damit die Mär von „schuldenfreien“ Landesaushalten auserzählt wäre. „Die Krise trifft NRW hart, aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen, dass die Landesregierung zeitnah Hilfspakete auflegen muss, die Lücken des Bundesprogramms schließen und darüber hinausgehen, um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern zu helfen“, sagte CDU-Finanzexperte Olaf Lehne unserer Redaktion.