Düsseldorf. Die fünftägige Isolationspflicht bleibt vorerst, obwohl fünf andere Länder darauf verzichten. Das Freitesten nach fünf Tagen entfällt.
NRW lockert zum 30. November die Regeln für Corona-Infizierte leicht: Die bisher geltende Pflicht zum Freitesten nach fünf Tagen Isolierung entfällt dann für die meisten Bürgerinnen und Bürger. Ein Ende der Isolationszeit für Covid-19-Infizierte lehnt die schwarz-grüne Landesregierung aber weiter ab, obwohl sich fünf andere Bundesländer dafür entschieden haben.
Vorsicht in der kalten Jahreszeit
„Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für erforderlich. Die Winterzeit steht mit kalten Temperaturen in den Startlöchern. Die Grippewelle rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektionen zu verhindern und Belastungen unseres Gesundheitssystems zur reduzieren“, ließ NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch mitteilen.
Das Robert-Koch-Institut ist für NRW der Maßstab
Staatskanzlei-Chef Nathanael Liminski (CDU) erklärte im Landtag, warum NRW bei der Isolationspflicht den Weg von Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz nicht mitgehe: „Wir haben uns in der Pandemie an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) orientiert, und das hat sich bewährt.“ Das RKI rät noch immer zur fünftägigen Isolation von positiv Getesteten. Danach sollten sich die Betroffenen selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Tests freiwillig Kontaktemeiden.
NRW war an dieser Stelle zuletzt „strenger“ als das RKI. Die aktuelle Infektionslage mache aber nach Einschätzung der Landesregierung das Streichen der Pflicht zum Freitesten „verantwortbar“. Laut RKI liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in NRW nun bei 235,4, im Bund bei 177,9.
FDP rät: Mehr auf die Eigenverantwortung setzen
Ein Antrag der FDP, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte in NRW aufzuheben, scheiterte am Widerstand von CDU, SPD und Grünen. Die frühere NRW-Schulministerin und heutige gesundheitspolitische Sprecherin der Liberalen im Landtag, Yvonne Gebauer, warf der Landesregierung vor, sich beim Umgang mit Corona mit „Trippelschritten“ zu bewegen. Das Land solle mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen.
Die angepasste Test- und Quarantäneverordnung sieht vor, dass jeder, der einen Corona-positiven Selbsttest hat, verpflichtet ist, einen Schnell- oder PCR-Test in einer offiziellen Teststelle oder bei einem Arzt oder einer Ärztin machen zu lassen. Das ist kostenlos.
Andere Regeln für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
Ist dieser Nach-Test positiv, muss der Infizierte für fünf Tage in die Isolierung, also Kontakte zu anderen Personen meiden. Ein Freitesten aus der Isolierung ist ab dem kommenden Mittwoch nicht mehr nötig. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Mediziner, Pflegepersonal oder Mitarbeitende in Praxen gilt allerdings gilt ein Tätigkeitsverbot, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Das NRW-Gesundheitsministerium rät weiter jedem, der sich krank fühlt, seinen Arzt zu konsultieren und sich krankschreiben zu lassen. Dies sei auch telefonisch möglich.