Düsseldorf. Ein Spitzengespräch im Landtag nährte am Mittwoch die Hoffnung, dass auch Opfer entschädigt werden könnten, die bislang leer ausgingen.

Die Landeshilfe für Opfer des Bottroper Apothekerskandals soll verbessert werden. „Die Frist für Anträge durch den aktuell anspruchsberechtigten Personenkreis wird verlängert“, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch nach einer entsprechenden Verständigung zwischen CDU, Grünen, SPD und FDP. Außerdem soll im Parlament über eine „möglichst gerechte Verteilung der übrigen Mittel an weitere Opfergruppen“ beraten werden. Details blieben zunächst offen.

„Endlich kommt Tempo in diese wichtige Angelegenheit“, sagte SPD-Gesundheitsexperte Thorsten Klute unserer Redaktion. Er mache sich dafür stark, den Kreis der Opfer mit Anspruch auf Entschädigung „weit zu fassen". Das Land hat bislang 10 Millionen Euro für einen Hilfsfonds bereitgestellt. Daraus soll eine freiwillige „Billigkeitsleistung“ von 5000 Euro an Krebspatienten gezahlt werden, die zwischen 2012 und 2016 in der „Alten Apotheke“ in Bottrop mutmaßlich falsch dosierte Medikamente erhalten hatten. Bislang werden nur 2000 Patienten als anspruchsberechtigt anerkannt, deren Fälle 2018 vom Landgericht Essen zur Verurteilung des Apothekers Peter S. herangezogen worden waren. Weitere 1700 Krebspatienten der Bottroper Apotheker erwarten aber ebenfalls eine Entschädigung.

Kreis der Geschädigten lässt sich aus Landessicht nicht so leicht eingrenzen

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich 2021 persönlich dafür eingesetzt, die Betroffenen eines der größten deutschen Medizinskandale zumindest symbolisch zu entschädigen. Rechtlich verpflichtet wäre das Land dazu nicht, obwohl ein Versagen der Apotheken-Aufsicht auf der Hand lag. Das Problem bei der "Billigkeitsleistung": Es ließ sich aus Sicht des Landes nicht so leicht eingrenzen, wer nachweislich Opfer des Bottroper Apothekers wurde. Die Krebsmedikamente wurden offenbar über Jahre - und womöglich nicht nur im strafrechtlich untersuchten Zeitraum zwischen 2012 und 2016 - nach Belieben gestreckt. Individuelle Schäden waren nur schwer auf eine wahrscheinliche Unterdosierung zurückzuführen.

Das Gesundheitsministerium hatte zuletzt am 21. September bei einem persönlichen Treffen Laumanns mit Vertretern der leer ausgegangenen Opfergruppe zunächst nur eine Ausschüttung nicht abgerufener Mittel aus dem 10-Millionen-Fonds in den Raum gestellt, später aber eine vollständige Ausweitung des Berechtigtenkreises erwogen. Dies muss jedoch in Abstimmung mit dem Landtag erfolgen, da das Parlament die Mittel für die Entschädigung freigeben muss. Wann nun über eine Ausweitung der Hilfen final entschieden wird, blieb nach dem Gespräch am Mittwoch noch unklar.