Düsseldorf. Mit hitzefreundlichen und insektenfeindlichen Steinwüsten in Vorgärten soll Schluss sein. An anderer Stelle wird überraschend gelockert.

Die schwarz-grüne Landesregierung will im Kampf gegen die Hitzeentwicklung in den Städten das Verbot von sogenannten Schottergärten verschärfen. Das Klima und die Artenvielfalt entschieden sich auch in jedem einzelnen Vorgarten, sagte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) unserer Redaktion. „Zugepflasterte Grundstücke, die vermeintlich Gartenarbeit ersparen, passen nicht. Weder gestern, noch heute, und auch nicht morgen. Es wird deshalb eine Änderung der Bauordnung geben, um das schon bestehende Verbot von Schottergärten noch einmal nachzuschärfen“, kündigte Scharrenbach an.

Die Landesbauordnung schreibt seit 2018 vor, dass private Grundstücksbereiche, die nicht für Gebäude, Garage oder Zuwege benötigt werden, wasseraufnahmefähig belassen oder begrünt werden müssen. Zuständig für die Durchsetzung der Vorschrift sind die Kommunen. Die Möglichkeit der Städte, Schottergärten per Satzung zu verbieten, ist dennoch juristisch umstritten. Zudem hält man es dort für unverhältnismäßig, Eigentümern mit einer „Vorgarten-Polizei“ zu Leibe zu rücken. Vereinzelt wurden Förderprogramme zur Umgestaltung der Vorgärten aufgelegt oder strengere Begrünungsauflagen in die Baugenehmigungen für neue Häuser geschrieben.

Insekten finden keine Nahrung, Wärme wird gespeichert

In Schottergärten wird die Humusschicht abgetragen und durch eine Folie mit Steinschicht ersetzt. Umweltschützer beklagen, dass Insekten bei einer solchen Gartengestaltung keine Nahrung mehr fänden und Steine im Sommer zusätzlich Wärme speicherten. Einzelheiten zur Verschärfung des Schottergarten-Verbots nannte Scharrenbach noch nicht.

Mehr Flexibilität soll es dagegen bei der neuen Solardach-Pflicht für Parkplätze geben. „Ich kann mir vorstellen, dass wir die Vorgaben so verändern, dass künftig alternativ zu Solardächern auf Parkplätzen auch eine Schatten spendende Begrünung erlaubt werden kann“, sagte Scharrenbach.

"Wir machen so etwas nicht, um Investoren zu ärgern"

Seit diesem Jahr schreibt die Landesbauordnung vor, dass neue gewerbliche Parkflächen mit mehr als 35 Pkw-Stellplätzen nur noch mit einer Überdachung mit Photovoltaik-Anlage genehmigt werden dürfen. Vor allem Supermärkte auf der „grünen Wiese“ sind davon betroffen. Ähnliche Vorschriften, die sich an der Praxis in Südeuropa orientieren, werden auch in anderen Bundesländern diskutiert.

„Wir machen so etwas nicht, um Investoren zu ärgern. Ein großer, versiegelter Supermarktparkplatz ist ein Problem der Hitzeentwicklung in unseren Städten, wie wir gerade in diesen Tagen erleben“, so Scharrenbach. Sie nehme aber wahr, dass Investoren und kommunale Baubehörden von Umsetzungsschwierigkeiten berichteten. Vor allem Haftungs- und Wartungsfragen sollen dabei eine Rolle spielen.

Dass NRW die Solardach-Pflicht für Parkplätze aufweichen will, kommt dennoch überraschend. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und Grüne noch ausdrücklich für Stromgewinnung aus Photovoltaik auch auf solchen Flächen ausgesprochen.