Düsseldorf. Ministerpräsident Wüst versprüht Zuversicht, doch die Flüchtlingsversorgung wird noch viele Kommunen vor Herausforderungen stellen.
Die Landesregierung schien sich in der Landtagssondersitzung zum Ukraine-Krieg auf eine interessante Rollenverteilung verständigt zu haben. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte die uneingeschränkte Hilfsbereitschaft („Dieses Land hat ein großes Herz“), appellierte an die Menschlichkeit („Zeigen wir uns weiter von unserer besten Seite“) und wiederholte sein Schutzversprechen an alle Ukrainer, die es bis in seinen Einflussbereich schaffen: „Wer vor Putins Krieg flieht, ist bei uns in Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen.“
Ruf nach einem "möglichst geordneten Aufnahmeverfahren"
Was da genau zu schaffen ist, musste anschließend der für die Flüchtlingspolitik zuständige Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) ausführen. „Wir werden an unsere Belastungsgrenze herangeführt werden“, räumte dieser unumwunden ein. Zunächst gehe es um „ein möglichst geordnetes Aufnahmeverfahren“.
Man habe bereits verschiedene Landeseinrichtungen durch Umverteilung leergezogen, um Platz für Menschen aus der Ukraine zu schaffen, berichtete Stamp. Die Kriegsflüchtlinge sollen in den zentralen Unterbringungseinheiten Bonn, Soest, Herford, Neuss, Wegberg, Dorsten und Viersen eine Bleibe finden. Allein dort stehen rund 4700 von derzeit landesweit rund 6600 freien Betten bereit.
„Es ist selbstverständlich, dass es nicht dabei bleibt“, so der Minister. Man sei dabei, „massiv weitere Unterbringungsplätze zu schaffen“, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Vor allem auf viele Großstädte kommen gewaltige Aufgaben zu: Wohnraum bereitstellen, Kita- und Schulplätze schaffen, Hilfen organisieren, Integrationsarbeit leisten. „Diese Flüchtlingskrise ist kein kommunales Phänomen. Sie darf nicht zu einer kommunalen Krise werden“, warnte SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty.
Sofortiges Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis
Im Gegensatz zu Asylsuchenden müssen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht in einer Landeseinrichtung wohnen. Die Europäische Union hat erstmals die „Massenzustromrichtline“ aktiviert und damit ohne aufwändiges Verfahren Aufenthaltsrecht von bis zu drei Jahren plus Beschäftigungserlaubnis gewährt. Wer zunächst privat untergekommen ist, kann trotzdem bei der örtlichen Stadtverwaltung vorsprechen und Hilfen erhalten.
Das erschwert die Registrierung. Bei der Verteilung von Flüchtlingen auf die Bundesländer und zwischen den Kommunen werde „sicherlich noch improvisiert werden müssen“, sagte Stamp. Dieser Tage sollten bereits 1000 Ukrainer aus Berlin übernommen werden, doch die angekündigten Busse kamen nicht. Bei einer privaten Mitfahrgelegenheit wiederum sorgten Sprachprobleme dafür, dass Ukrainer versehentlich in NRW landeten – sie wollten zu Bekannten nach Stuttgart.