Düsseldorf. Der Fahrplan für die Umsetzung der umstrittenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht in NRW steht. Es drohen harte Konsequenzen.
Die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen bekommen drei Monate Zeit, um über Arbeitsverbote von ungeimpften Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zu entscheiden. Das geht aus einem Fahrplan für die praktische Umsetzung der umstrittenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht hervor, den NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag an Städte und Kreis verschickte.
„Die im Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht trägt dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen Rechnung, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen sind. Die Landesregierung schafft nun frühzeitig sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Einrichtungen Klarheit, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt wird”, erklärte Laumann.
Es drohen Bußgelder bis 2500 Euro
Krankenhäuser, Pflegeheime, Arzt- und Heilpraxen müssen bis 15. März, dem Stichtag des Gesetzes, von ihren Beschäftigten Nachweise über die vollständige Impfung oder eine maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung verlangen. Wenn Mitarbeiter dies verweigern, müssen die Arbeitgeber sie bis 31. März an das örtliche Gesundheitsamt melden. Erfolgt auch bei der Kommune keine Rückmeldung, kann den Beschäftigten ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro aufgebrummt werden.
Für die schwerwiegende Entscheidung, ob Betretens- oder Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden, bekommen die Gesundheitsämter dann bis 15. Juni Zeit. Das Bundesgesetz verlangt schließlich, dass sie dabei die Art der Tätigkeit der Betroffenen, die konkrete Situation in der Einrichtung sowie die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in der Kommune berücksichtigen. Vor allem über diese schwierige Abwägung hatten sich viele Praktiker aus den Städten zuletzt heftig beschwert.
NRW rechnet mit 50.000 bis 100.000 Ungeimpften im Pflegebereich
Die Landesregierung geht davon aus, dass allein in NRW von rund einer Million Beschäftigen in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen etwa 50.000 bis 100.000 noch nicht vollständig geimpft sind. Spitzenpolitiker von CDU und CSU hatten zuletzt mit der Ankündigung für Aufsehen gesorgt, die von Bund und Ländern beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht wegen Zweifeln an der Praxistauglichkeit einfach „aussetzen“ zu wollen. Das hatte eine Rechtsstaatsdebatte in Gang gesetzt, da Bundesgesetze von den Ländern auszuführen sind. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte - anders als sein Parteichef Friedrich Merz und der bayerischer Ministerpräsident Markus Söder - eine fristgerechte Umsetzung der Impfpflicht zum 15. März zugesagt, zugleich aber von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schnelle Antworten zu Umsetzungsfragen der Kommunen eingefordert.