Essen. Die strengeren Corona-Schutzregeln für NRW im Freizeitsportbereich stoßen bei Vereinen und Betreibern nicht gerade auf Begeisterung.

Die am Dienstag in Kraft getretenen strengen Corona-Schutzmaßnahmen für den Freizeitsport in NRW setzen Sportvereine, Fitnessstudios, Wellness-Oasen und Hotels in NRW unter Zugzwang. Betreiber fürchten Umsatzverluste und berichten von erheblichen Belastungen durch die nachgeschärften Bestimmungen.

Zusätzliche Kontrollen sind enormer Mehraufwand

„Leider wird bei den Regelungen nicht nach Hygienekonzept, Raumgrößen und Nutzung differenziert. Für manche Unternehmen sind sie vielleicht sinnvoll, für andere eher nicht“, kritisierte die Geschäftsführerin des Bochumer Fitnesszentrums „Oase“, Anette Dureck. Die zusätzlichen Kontrollen der Mitglieder seien ein „enormen Mehraufwand“, sagte Dureck der WAZ.

Dehoga fordert finanziellen Ausgleich

Auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga NRW kritisierte die neuen Regeln und forderte einen finanziellen Ausgleich für die Betriebe. Die Einführung von 2G-plus in Wellnessbereichen und die Testpflicht für Kinder und Jugendliche während der Ferienzeit führten dazu, dass in den Hotels deutlich mehr kontrolliert und getestet werden müsse, sagte Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig.

Sportvereine im Ruhrgebiet drängen ihre Mitglieder unterdessen, sich unbedingt an die Regeln zu halten. Andernfalls drohten Geldbußen auch für die Vereine und die Komplettschließung ganzer Clubanlagen. Ein Bochumer Tennisverein hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Zugangskontrollen für die vereinseigene Tennishalle durch Trainer und Vorstandsmitglieder kontrollieren lassen zu wollen.

Verwirrung um Fitnesscenter

Zusätzlich Verwirrung stiftete zudem die an Rhein und Ruhr zahlreich vertretene Fitnesscenter-Kette Kieser. Das Schweizer Unternehmen will in seinen Stammfilialen an der bislang gütigen 2G-Regel festhalten – ergänzt um eine durchgängige Maskenpflicht in allen Aufenthaltsbereichen. Kieser sei ein reines Krafttraining, deshalb sei das Training mit Maske an den Sportgeräten im Gegensatz zu Konditionssportarten machbar, betonte ein Sprecher. Dies widerspricht nach Lesart des NRW-Gesundheitsministeriums allerdings den neuen Regeln. „Die Zugangsregelungen können nicht durch freiwillige erweiterte Maskenpflichten aufgehoben werden“, stellte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage klar.

Beim Landessportbund NRW ist man von den verschärften Corona-Auflagen für den Breitensport ebenfalls nicht gerade begeistert. „Wichtig ist, dass es zumindest beim Sport unter freiem Himmel bei 2G geblieben ist“, sagte Pressesprecher Frank-Michael Rall der WAZ. Zwar wirke der zunächst auf knapp drei Wochen begrenzte Regelkatalog zeitlich überschaubar. Für die vielen Ehrenamtlichen im NRW-Vereinssport sei aber die Kontrolle der Maßnahmen trotz der Schulferien häufig eine große Herausforderung, sagte Rall.

Regel gilt auch für Geboosterte

Seit Dienstag gilt für Freizeitsport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten eine strikte 2G-plus-Regel. Geimpfte – auch Geboosterte – und Genesenen müsse zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Betroffen davon sind neben Hallensportarten auch Fitnesscenter, Saunen, Sonnenstudios und Hotels mit Wellnessbereichen.