Düsseldorf. Es kommt oft vor, dass Opfer keine Entschädigung gekommen, weil die Täter mittellos sind. Eine Stiftung soll diesen Menschen helfen.

Auf Initiative der CDU- und der FDP-Landtagsfraktionen soll in NRW eine gemeinnützige Stiftung Opferschutz eingerichtet werden, um Gewaltopfern, die keine Entschädigung bekommen, finanziell zu helfen. SPD und Grüne unterstützen den Vorstoß in einem gemeinsamen, die vier Fraktionen übergreifenden Gesetzentwurf, mit dem sich der Landtag am kommenden Donnerstag beschäftigen wird. Das Problem dahinter: Oft erhalten Gewaltopfer keine Entschädigung, weil die Täter mittellos sind, oder sie scheitern an den strengen rechtlichen Anforderungen dafür.

Seelisches Leid noch lange nach den körperlichen Verletzungen

„Menschen, die unverschuldet Opfer von Gewalt wurden, haben nicht in jedem Fall Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter diese nicht zahlen kann. Das ist zwar geltendes Recht – aber es kann nach unserem Empfinden nicht richtig sein“, erklärte Peter Preuß, gesundheits- und sozialpolitischer Sprecher CDU-Fraktion, gegenüber dieser Redaktion. Diese Opfer litten meist seelisch noch lange Zeit, auch wenn ihre körperlichen Verletzungen längst geheilt seien, so Preuß. Mit der neuen Stiftung würde eine Lücke im Opferschutz geschlossen.

Bereits im Jahr 2020 wurde ein NRW ein Opferschutzportal online gestellt, in dem viele Informationen zu diesem Thema gebündelt werden.

„Jedes Opfer, egal welchen Alters oder welchen Geschlechts, soll zügige, verlässliche und auf seine Situation zugeschnittene Unterstützung erfahren“, hatte NRW-Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach (CDU) bei der Vorstellung des Portals gesagt.

Oftmals, so heißt es im Gesetzentwurf, stehen Menschen in ihrer schwierigen persönlichen Situation nach einer Gewalttat finanziell alleingelassen da. Im schlimmsten Fall seien Gewaltopfer aufgrund der schwerwiegenden Folgen der Tat auf Sozialhilfe angewiesen.

Vorläufiges Ziel: Jährlich 2,5 Millionen Euro Finanzausstattung für die Stiftung

„Wir lassen die Opfer nicht im Stich“, sagte Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin FDP-Fraktion, dieser Redaktion. Die Taten könnten zwar nicht ungeschehen gemacht werden, die Opfer bekämen so aber die Chance auf unbürokratische und schnelle Hilfe.

Die neue Stiftung Opferschutz soll laut dem Gesetzentwurf einen Fonds einrichten, der Opfern in der unmittelbaren Folge der Gewalttat einen finanziellen Spielraum eröffnet, um erforderliche Zahlungen leisten zu können. Die Pläne sehen vor, zunächst 500.000 Euro für den Aufbau der Stiftung bereitzustellen und dann -- zwischen 2023 und 2027 -- jährlich 2,5 Millionen Euro. Ob diese Summe reicht, werde regelmäßig geprüft.

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Die Stiftung Opferschutz soll von einer Doppelspitze geführt werden, die ehrenamtlich arbeitet. Neben dem Vorstand wird den Plänen zufolge ein ebenfalls ehrenamtlicher Stiftungsrat eingerichtet. Ihm würden Vertreter der Landtagsfraktionen, des Sozial- und des Justizministeriums, von zivilgesellschaftlichen Verbänden sowie die Opferschutzbeauftragte des Landes NRW angehören. Hier finden sie den jüngsten Jahresbericht der Opferschutzbeauftragten.