Düsseldorf.. Die Corona-Schutzverordnung in NRW ist seit diesem Donnerstag präzisiert. Bei Kontakt zu Omikron-Infizierten müssen auch Geimpfte in Quarantäne.

Wer mit einem nachweislich mit der Omikron-Variante des Coronavirus Infizierten Kontakt hatte, muss trotz eigener Immunisierung mit zweiwöchiger Quarantänepflicht rechnen. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerium hat die Verordnung mit den Regeln dazu geändert.

Aus der ab Donnerstag gültigen Fassung geht hervor, dass die Gesundheitsämter sowohl für Haushaltsangehörige als auch für andere Kontaktpersonen von Infizierten mit besorgniserregenden Varianten 14 Tage Quarantäne anordnen können. Nach Ministeriumsangaben betrifft das die Omikron-Variante. Zuletzt waren Geimpfte oder Genesene mit näherem Kontakt zu Corona-Infizierten von der Quarantänepflicht ausgenommen, sofern sie keine Symptome aufwiesen.

Omikron-Variante: Bis dato 18 bestätigte Fälle in NRW

Das Gesundheitsministerium beobachte die Ausbreitung der Variante im Land „sehr aufmerksam“, hatte eine Ministeriumsvertreterin am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtages vorgetragen. Mit Stand vom Montag weise das Robert Koch-Institut für NRW 18 bestätigte Fälle mit der neuen Variante des Coronavirus aus. Es gebe allerdings viele ungeklärte Verdachtsfälle, so dass es sich immer nur um eine Momentaufnahme handele. Zudem sei das Wissen zur Gefährlichkeit und zur Wirksamkeit der Impfung weiterhin sehr begrenzt.

In der seit diesem Donnerstag (9. Dezember) geltenden überarbeiteten Version der Corona-Schutzverordnung, hat NRW auch die Regeln für Personenbegrenzungen von Veranstaltungen in Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen präzisiert. Sie gelten demnach nur im schwer zu kontrollierenden privaten Raum.

In Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz, die drei Tage in Folge über dem Schwellenwert von 350 liegt, hatte das Gesundheitsministerium schon zuvor verschärfte Kontaktbeschränkungen für alle verfügt: Auch Feiern und Treffen von Geimpften und Genesenen sind dort auf maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich beschränkt.

2G im Einzelhandel: Kommunen dürfen „Bändchen“-Regeln bestimmen

Das gelte allerdings nicht für Veranstaltungen in gastronomischen Betrieben oder ähnlichen Einrichtungen, wo eine verantwortliche Person für die Einhaltung von Hygienestandards und Kontrolle der Nachweise verantwortlich sei, erläuterte eine Sprecherin des Ministeriums die Neuerung. Betroffen von den Beschränkungen privater Treffen sind zur Zeit Köln, der Kreis Lippe, der Oberbergischen Kreis, Wuppertal und der Kreis Herford.

Die veränderte Verordnung tritt ab Donnerstag in Kraft. Sie sieht außerdem vor, dass Kommunen, die den Zutritt zum Einzelhandel (2G-Regel) auch mit missbrauchssicheren Bändchen für Geimpfte oder Genesene regeln wollen, künftig selbst bestimmen können, wie lange ein einmal ausgegebenes Bändchen als Nachweis dient.

Klargestellt wurde außerdem, dass auch in Geschäftslokalen von Handwerkern 2G gilt, solange dort nicht gleichzeitig eine handwerkliche Leistung erbracht wird und solange es nicht um Waren des täglichen Bedarfs geht. (dpa)