Düsseldorf. Eigentlich soll laut MPK-Beschluss bei körpernahen Dienstleistungen 2G gelten. Doch eine Aussage von Ministerpräsident Wüst verwundert.

Dürfen ab nächste Woche wirklich nur noch Geimpfte und Genesene (2G) in Nordrhein-Westfalen zum Friseur? Die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz vom Donnerstag sprechen eigentlich eine eindeutige Sprache. Unter Ziffer 8 des Beschlusspapiers heißt es wörtlich:

„Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und - einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.“

Die Hospitalisierungsrate (Corona-Infizierte im Krankenhaus je 100.000 Einwohner) lag in NRW am Freitag über vier. Dennoch ließ sich Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Freitag bei einer konkreten Nachfrage zu 2G bei Friseuren überraschend ein Hintertürchen. Im Podcast „Pioneer“ sagte er: „Wir müssen das jetzt mal ausgestalten, ob man das wieder so macht wie in den Lockdowns. Bei den körpernahen Dienstleistungen hat es auch sehr, sehr viele Abgrenzungsprobleme gegeben. Hauptsächlich gilt das jetzt mal für den Freizeitbereich.“

Wüst wollte am Freitagnachmittag konkrete Regelungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden erörtern. Was genau wo gilt, wird man wohl erst wissen, wenn die neue Corona-Schutzverordnung nächste Woche vorliegt. SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty kritisierte im WDR-Radio, dass das Regelwerk noch immer nicht vorliege: „Das muss heute in Kraft treten. Jeden Tag infizieren sich über 7000 Menschen an Corona, da muss man jetzt handeln.“