Essen. In NRW-Pflegeheimen hat der Impfschutz nun ein Ablaufdatum: Besuch, Bewohner oder Beschäftigte ohne Booster-Impfung müssen sich testen lassen.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Corona-Testregeln in den rund 2300 stationären Alten- und Pflegeheimen nachgeschärft. Am Donnerstagabend hat das Gesundheitsministerium neue Vorgaben dazu bekannt gegeben. Demnach müssen ungeimpfte Heimbesucher einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Geimpfte und genesene Besucher und Besucherinnen sind nur noch bis zum 21. November von dieser täglichen Testpflicht ausgenommen.
Ab dem 22. November gilt dann: Auch Geimpfte müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, wenn ihre Impfung länger als sechs Monate zurückliegt und sie keine Auffrischimpfung erhalten haben, die nicht mindestens 14 Tage her ist. Das geht aus einer am Donnerstagabend veröffentlichten neuen Allgemeinverfügung hervor. Damit haben der Impfschutz eine Art Ablaufdatum bekommen. Genesene müssen sich testen lassen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt und sie nicht vor mindestens 14 Tagen geimpft worden sind.
Tägliche Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte der Altenheime
Unter den gleichen Voraussetzungen gelten ab 22. November neue Regeln für im Heim Lebende und dort Beschäftigte. Ohne aktuellen Impfschutz müssen sie sich dreimal in der Woche auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte gilt ab 22. November eine tägliche Testpflicht statt bislang zweimal in der Woche. Nicht geimpfte und nicht genesene Pflegebedürftige müssen sich dreimal in der Woche testen lassen.
Ende vergangener Woche hatte der neue NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sich für eine generelle Testpflicht für Beschäftigte und Besucher von Pflegeheimen ausgesprochen - unabhängig vom Impfstatus. Anlass waren zunehmende Berichte über Impfdurchbrüche. Zuletzt hatte es mehrere Todesfälle in einem Bochumer Pflegeheim gegeben. Aus gut informierten Kreisen heißt es, dass man im NRW-Gesundheitsministerium allerdings Zweifel hatte, ob eine generelle Testpflicht rechtlich durchzusetzen ist. Die künftige Ampelkoalition in Berlin strebt genau das an.
In den Reihen der Pflegeheimbetreiber dürfte die neuen Landes-Vorgaben und die aufwendiger zu kontrollierende Neuregelung vor allem für Besucher und Besucherinnen indes für Unmut sorgen.