Düsseldorf. Lehrpersonal und Polizisten haben beim Testen Vorteile gegenüber anderen Arbeitnehmern. Aber die wenigsten brauchen dieses Privileg.
Während meisten Bürgerinnen und Bürger seit Montag für einen Corona-Schnelltest bezahlen müssen, können sich das Lehrpersonal an Schulen sowie Polizisten vorerst weiter kostenlos auf das Virus testen lassen und dafür auch Bescheinigungen erhalten.
Laut der bis 29. Oktober geltenden Corona Betreuungsverordnung werden bei allen nicht immunisierten, in Präsenz tätigen Lehrerinnen und Lehrern in der Unterrichtszeit dreimal wöchentlich Corona-Selbsttests durchgeführt. Auf Wunsch könne für jeden Test, an dem die Lehrer unter Aufsicht teilgenommen haben, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt werden, erklärte der Deutsche Beamtenbund NRW auf Nachfrage.
Beamtenbund: "Lehrerschaft verhält sich vorbildlich"
Danach gefragt, ob diese Tests von den Lehrern genutzt werden könnten, um kostenpflichtige Test zu vermeiden, sagt Roland Staude, Chef des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion: „Die Erfahrung scheint auf das Gegenteil hinzuweisen. Die Lehrerschaft verhält sich sehr vorbildlich.“ Dies zeige sich daran, dass laut Zahlen des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) bereits über 90 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in NRW geimpft seien. Für diese sei also ein kostenfreier Schnelltest nicht mehr zwingend erforderlich.
Für die Polizei gilt laut DBB Ähnliches. Polizistinnen und Polizisten könnten sich nach aktueller Erlasslage ebenfalls regelmäßig durch speziell ausgebildete Mitarbeiter testen lassen. Dies diene vor allem dem Zweck, die Einsatzfähigkeit der Beamten zu gewährleisten. Diese Tests könnten sich die Polizeibediensteten zertifizieren lassen. In der Praxis sei das aber nicht nötig., denn auch bei den Polizistinnen und Polizisten in NRW liege die Impfquote laut Deutscher Polizeigewerkschaft (DPolG) bei weit über 90 Prozent.
Nicht in allen Betreiben erhalten Arbeitnehmer Test-Bescheinigungen
Bei den bisher Nichtgeimpften müsse man berücksichtigen, dass es Bedienstete gebe, die sich aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen grundsätzlich nicht beziehungsweise noch nicht haben impfen lassen könnten, so Staude.
Andere Arbeitnehmer haben zwar ebenfalls das Recht auf Corona-Schnelltests im Betrieb, aber nur ein Teil der Firmen stelle auch Bescheinigungen darüber aus, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium.