Düsseldorf. FDP und Gewerkschafter kritisieren die Absprache von Bund und Ländern. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann verteidigt den Kurs.

Bund und Länder haben am Mittwoch den Druck auf Berufstätige, die sich impfen lassen könnten, dies aber nicht wollen, erhöht. Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen diese Menschen spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gehört zu jenen Ländervertretern, die diesen Kurs angestoßen haben. Dennoch kritisierte die in NRW gemeinsam mit der Union regierende FDP den Beschluss.

„Eine Ungleichbehandlung in Fragen des Arbeitsrechts sieht die FDP-Landtagsfraktion ebenso wie staatlich vorgegebene 2G-Regelungen kritisch“, sagte Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, dieser Redaktion. „Wir setzen auf Eigenverantwortung, Information und Aufklärung, um möglichst viele Menschen zu überzeugen, sich gegen Covid impfen zu lassen“, so Schneider. Die Liberale betonte, dass ihre Partei gegen eine Impfpflicht sei. Wer sich gegen eine Impfung entscheide, trage aber ein höheres Risiko, schwer zu erkranken.

Zuvor hatte sich schon NRW-FDP-Chef Joachim Stamp im WAZ-Interview bei diesem Thema skeptisch gezeigt.

DGB-Landeschefin Weber: "Das geht an die Existenzgrundlage"

Kritisch äußerte sich auch Anja Weber, Landeschefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes: „Es ist klar, dass wir eine höhere Impfquote brauchen. Nicht nachvollziehbar ist aber, dass Wege wie zum Beispiel die 2G-Regel im öffentlichen Raum nicht ausgelotet werden, sondern die Konflikte in die Betriebe getragen werden – und das mit zweifelhafter Rechtsgrundlage“, sagte sie. Es mache einen Unterschied, ob Kino- oder Restaurantbesuche erschwert würden, ob man bei Arbeit und Entgelt ansetze und damit an die Existenzgrundlage gehe.

Karl-Josef Laumann verteidigte die Einigung zwischen Bund und Ländern, die er selbst vorangetrieben hatte: „Ich halte den Beschluss für richtig. Er setzt schlicht gültiges Bundesrecht um. In NRW haben wir bereits frühzeitig die Bürgerinnen und Bürger über die Rechtsauffassung informiert, um so vielen Menschen wie möglich noch die Chance auf eine Impfung einzuräumen“, sagte er auf Nachfrage.

Weiter Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen. Wenn ein Arbeitnehmer an Corona erkrankt, wird weitergezahlt, egal, ob er geimpft ist oder nicht. Es geht um den Anspruch von Beschäftigten, die wegen einer Quarantäne zu Hause bleiben müssen, auf Lohnersatz durch den Staat. Diese Regelung soll bald für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne müsse und nicht zur Arbeit dürfen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lobte die Regelung. „Es ist eine individuelle Entscheidung, sich trotz des bestehenden Angebotes nicht impfen zu lassen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dieser Zeitung. „Das bedeutet aber auch, dass die Konsequenzen dieser Entscheidung selbst zu tragen sind.“ Es gebe keinen Grund, weshalb die Allgemeinheit in diesen Fällen die Lohnfortzahlung finanzieren sollte.