Düsseldorf. Es darf nicht sein, dass Kriminelle der Polizei in der digitalen Welt immer einen Schritt voraus sind, findet die Landtags-CDU.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, im Kampf gegen Kindesmissbrauch die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung auszuweiten. „Wir dürfen den Staat nicht künstlich blind machen“, sagte Christina Schulze Föcking (CDU) am Dienstag. Die Ermittler benötigten moderne Instrumente, um Kinder „aus dieser Hölle“ befreien zu können.
Die so genannte Verkehrsdatenspeicherung ist seit 2017 in Deutschland mit Rücksicht auf europäische Rechtsprechung ausgesetzt, so die CDU. Das bedeute, IP-Adressen könnten hierzulande praktisch keinen Personen zugeordnet werden. Die Provider löschen Daten schon nach wenigen Tagen, die Polizei habe daher keine Chance, die digitalen Spuren zum Täter zu verfolgen.
Europäischer Gerichtshof gibt Staaten mehr Spielraum
Die Union setzt aber auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EGH) aus dem vergangenen Jahr. Die Richter hatten zwar entschieden, dass eine anlasslose Speicherung von Internet-Verkehrsdaten weiter verboten ist. Die EU-Mitgliedsstaaten könnten aber von diesem Grundsatz abweichen, wenn es um die Bekämpfung schwerer Straftaten oder um die nationale Sicherheit gehe. Die Speicherung der Daten müsse dann „auf das absolut erforderliche Zeitmaß“ beschränkt werden.
Aus der Sicht von Christina Schulze Föcking und ihre Fraktionskollegin Angela Erwin bietet dieses Urteil die Chance, die Ermittler mit jenem „Handwerkszeug“ auszustatten, das sie dringend benötigten. „Die Täter müssen jederzeit damit rechnen, entdeckt zu werden“, so Erwin. Bisher fühlten sich Personen, die Kinder missbrauchen und Missbrauchs-Bilder ins Netz stellen, sicher, weil sie wüssten, dass die Polizei am Datenschutz scheitere.
"Wie ein Fingerabdruck im realen Leben"
„Einige Wochen bis Monate“ sollten die Verkehrsdaten gespeichert werden dürfen, so Erwin. Diese Informationen seien „mit Fingerabdrücken im realen Leben“ zu vergleichen. Mit der längeren Speicherung hätte die Polizei bessere Möglichkeiten zur Fahndung nach solchen Straftätern. „Es darf nicht sein, dass nach geltendem Recht die Täter geschützt werden und nicht die Opfer“, betonte Erwin.