Düsseldorf. Unter einer Inzidenz von 100 öffnen Kneipen und Hotels, Läden und Museen – unter Auflagen. Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen.
Einkauf ohne Termin, ein frisch gezapftes Pils im Biergarten, rein ins Museum – Was während der Pandemie lange nur eine Erinnerung an gute Zeiten war, rückt jetzt wieder näher. Jedenfalls an jene NRW-Bürger, die in Städten und Kreisen mit stabilen Inzidenzen unter 100 leben. Die neue Corona-Schutzverordnung macht Lockerungen möglich. Hier ein Überblick.
Welche Grundvoraussetzungen gelten für Lockerungen?
Erstens eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 beziehungsweise unter 50. Stabil heißt, dass der Wert fünf Tage lang Bestand hat. In NRW waren am Mittwoch 15 von 53 Kreisen und kreisfreien Städten unter der 100er-Marke und einige weitere knapp darüber. Am besten ist aktuell die Lage in Münster (51,7). Landesweit lag der Inzidenzwert am Mittwoch bei 116. Zweitens profitieren von den Lockerungen in der Regel nur negativ Getestete. Geimpfte und Genesene sind den negativ Getesteten gleichgesetzt.
Wann öffnen Gastronomie und Hotels?
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), ein Freund guten Essens und Trinkens, nahm am Mittwoch seinen Kabinettskollegen Andreas Pinkwart (FDP) auf die Schippe: Er freue sich über die Anwesenheit des Wirtschaftsministers, frotzelte Laumann, weil „wir bald vielleicht auch eine Lage haben, dass wir in der Wirtschaft ein Glas Pils trinken“. Pinkwart konnte zwar nur am Wasser nippen, weckte aber Hoffnungen auf offene Kneipen und Restaurants.
Die Corona-Schutzverordnung für NRW ermöglicht ab Samstag bei einer stabilen Wocheninzidenz zwischen 50 und 100 das Öffnen der Außengastronomie für Gäste und für Bedienungen mit negativem Test sowie für Geimpfte und Genesene. Sinkt die Inzidenz unter 50, öffnen Restaurants auch den Innenbereich, ebenso Kantinen und Mensen.
Was gilt im Einzelhandel?
Einkauf ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 auch ohne Terminbuchung in allen Geschäften möglich. Die Zahl der Kunden wird aber auf einen pro 20 Quadratmeter begrenzt, und das Angebot gilt nur für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene. Ab einer Inzidenz unter 50 ist generell kein Test erforderlich. Ein Kunde pro zehn Quadratmeter ist dann erlaubt.
Darf man privat im Hotel übernachten?
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Privatleute, die getestet, geimpft oder genesen sind, Zimmer in Hotels und Pensionen buchen. Die Kapazität der Betriebe wird aber auf 60 Prozent begrenzt. Getestete können auch Ferienwohnungen buchen oder auf Campingplätze. Bei einer Inzidenz unter 50 fällt die Kapazitätsbeschränkung weg.
Welche Freizeitaktivitäten sind möglich?
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 öffnen kleine Einrichtungen wie Minigolfanlagen, Kletterparks und Hochseilgärten. Freibäder öffnen zur Sportausübung (keine Liegewiesen!) Sinken die Inzidenzen unter 50, dann gehen auch Spielhalle und Wettbüros an den Start. Freibad-Besucher können auch die Liegewiesen nutzen. Voraussetzung in allen Fällen: negatives Testergebnis.
Was sollten Sportler wissen?
Zum Beispiel, dass bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 kontaktfreier Sport auf Sportanlagen im Freien mit bis zu 20 Personen möglich ist. Bei noch niedrigeren Inzidenzen ist Sport im Feien ohne Personenbegrenzung erlaubt. Hallensport und Fitnessstudios werden durch Testpflicht und Kontakt-Nachverfolgung eingeschränkt.
Profitiert die Kultur?
Konzerte unter freiem Himmel mit höchstens 500 Personen und negativem Testergebnis werden bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach Terminbuchung möglich.
Inzidenz unter 50: Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, das Einhalten des Mindestabstands und die Kontaktrückverfolgung.
Was ist noch neu?
Messen, Märkte, Tagungen und Kongresse sind bei einem Inzidenzwert unter 50 wieder möglich, allerdings unter strengen Auflagen. Die Schutzverordnung gestattet bei so niedrigen Infektionszahlen auch private Veranstaltungen im Außenbereich mit höchstens 100, in Innenräumen mit maximal 50 Personen. Bedingung: negativer Test.
Welche Kontaktbeschränkungen gelten?
Bei einer Inzidenz unter 100 fallen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen weg. Erlaubt sind dann wieder Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren. Bei einer Inzidenz unter 50 können sich zehn Personen aus bis zu drei Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) treffen.