Düsseldorf. Laschets Koalitionspartner FDP macht Druck: Nächste Woche soll eine neue Corona-Schutzverordnung her, die wieder mehr erlauben soll.

Angesichts sinkender Corona-Infektionszahlen hat die NRW-FDP als Regierungspartner von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) rasche Lösungen für weitreichende Lockerungen der Lockdown-Maßnahmen „spätestens zu Pfingsten“ gefordert. „Existenzen sind bedroht, ehrenamtliche Strukturen zerbrechen, emotionale Ressourcen sind aufgebraucht. Wir müssen bei den aktuell rückläufigen Inzidenzen schnell Perspektiven für verantwortungsvolle Öffnungen aufzeigen“, sagte FDP-Landtagsfraktionschef Christof Rasche unserer Redaktion. Trotz stark ausgeweiteter Testungen habe schon vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse eine positive Trendwende bei den Neuinfektionen eingesetzt.

Nächste Woche muss eine neue Corona-Schutzverordnung her

Konkret soll das Landeskabinett nach den Vorstellungen der Liberalen kommende Woche eine neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Darin müsse für Kommunen und Kreise mit einer Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen (pro Woche und 100.000 Einwohner) eine Reihe von Öffnungen festgeschrieben werden. So sollen Außengastronomie, Freibäder, Fitnessstudios, Theater, Kinos und Freizeitparks mit Hygienekonzepten wieder den Betrieb aufnehmen können. Außerdem will die FDP spätestens zu Pfingsten das Beherbergungsverbot und die Schließung von Campingplätzen aufheben. Es sei nicht zu vermitteln, dass in Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachen der Tourismus wieder hochgefahren werde, nur in NRW nicht, so Rasche.

Angesichts zahlreicher Alarmmeldungen aus dem Amateursport will die FDP überdies in Städten mit einer Inzidenz unter 100 wieder Sport mit Kontakt im Außenbereich und ohne Kontakt in der Halle gestatten. Noch am Mittwoch hatte sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wegen einer weiterhin angespannten Lage in den Krankenhäusern ablehnend zu Lockerungen geäußert. Die Landesregierung muss ihre Corona-Schutzverordnung in jedem Fall vor Pfingsten nachbessern, da die aktuell gültige am 14. Mai ausläuft. „Die Betroffenen brauchen jetzt eine Ansage, weil sie für das Wiederanfahren ihrer Betriebe Vorlaufzeit benötigen“, sagte Rasche.

Die Bundesnotbremse greift erst aber einer Inzidenz 100

Die Bundesnotbremse greift nur in Städten mit einer Inzidenz über 100. Am Donnerstag lagen bereits sechs Kommunen und Kreise unter diesem Schwellenwert und acht knapp darüber. Auch bei der Bundesnotbremse erwartet Rasche von der eigenen Landesregierung, dass sie sich in Berlin für Nachbesserungen einsetzt. Handel, Gastgewerbe und Veranstalter benötigten in Regionen, die derzeit noch hohe Infektionszahlen verzeichneten, eine Perspektive für den Sommer.