Düsseldorf. Immer wieder landen Szenen aus Videokonferenzen in Sozialen Netzwerken. Jetzt will NRW mit einem Brandbrief gegensteuern.

Im Distanzunterricht während des Corona-Lockdowns kommt es an den NRW-Schulen offenbar immer wieder zu heimlichen Aufnahmen aus Videokonferenzen. Die Bezirksregierung Düsseldorf sah sich am Montag gezwungen, alle Schulleitungen anzuschreiben und für das Thema zu sensibilisieren.

„Sowohl bei den Bezirksregierungen als auch bei Polizeibehörden sind zuletzt Fälle bekannt geworden, bei denen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des digitalen Distanzunterrichts Aufzeichnungen des Unterrichts angefertigt und diese anschließend - zum Teil bearbeitet - über Social-Media-Kanäle verbreitet haben“, heißt es in der Rundmail, die unserer Redaktion vorliegt.

Auch gegen Schüler unter 14 Jahre wird ermittelt

Ein solches Verhalten beeinträchtige nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern, „sondern auch den gesamten Schulfrieden“. Die Bezirksregierung weist auf rechtliche Konsequenzen hin, weil die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder des Rechts am eigenen Bild die Schulleitung zwingen würden, Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten.

„Die Polizeibehörden aus den Regionen weisen darauf hin, dass sie allen Hinweisen nachgehen und zwar unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler“, warnt die Bezirksregierung. Auch gegen Schüler, die noch keine 14 Jahre alt sind und damit strafrechtlich als schuldunfähig gelten, könne ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Zuletzt hatte es in NRW auch immer wieder Meldungen über Unbefugte in Videokonferenzen gegeben. Deshalb sollen die Schulen auch noch einmal darauf hinweisen, dass digitaler Unterricht rechtlich so behandelt werden muss wie Präsenzunterricht. Das heißt: Klassenfremde dürfen nicht einfach mit vor dem Laptop sitzen. Selbst Eltern können nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Lehrers ihren Kindern beim Digitalunterricht über die Schulter schauen.