Düsseldorf. Seit dem heutigen Montag gelten in NRW neue Corona-Regeln. Dazu gehören auch neue Vorgaben für das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

Ab dem heutigen Montag gelten in NRW neue Corona-Maßnahmen. Außerdem beginnt die Vergabe von Impfterminen in Impfzentren für Senioren, die 80 Jahre oder älter sind und zu Hause leben: In den 53 Zentren soll dann ab dem 8. Februar geimpft werden. Was gilt und worauf man achten muss:

Welche Kontakte sind erlaubt?

Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiter nur im Rahmen des eigenen Haushaltes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sollten laut Corona-Schutzverordnung Kontakte „auf das absolut notwendige Minimum“ beschränkt werden.

Welche Änderungen gibt es bei der Maskenpflicht?

In Bussen und Bahnen, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie sollen besser schützen als Alltagsmasken. Auch bei Gottesdiensten müssen nun medizinische Masken getragen werden. Alltagsmasken reichen im Umfeld von Geschäften, auf Parkplätzen von Geschäften, auf Spielplätzen, in Schulen und Kitas.

Die strengere Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen ist am Montag im Öffentlichen Nahverkehr beispielsweise in Düsseldorf ohne Probleme gestartet. „Vor dem Hintergrund der hohen Disziplin unserer Fahrgäste in den vergangenen Monaten gehen wir davon aus, dass auch die geänderten Regelungen sehr schnell von unseren Kunden übernommen werden“, sagte ein Sprecher des Verkehrsunternehmens Rheinbahn. Wird man in Bus oder Bahn ohne medizinische Maske erwischt, sind 150 Euro Bußgeld fällig.

Auch in Bussen und Bahnen in NRW gilt ab Montag eine veränderte Maskenpflicht.
Auch in Bussen und Bahnen in NRW gilt ab Montag eine veränderte Maskenpflicht.

Was gilt ab Montag für das Homeoffice?

Wenn möglich, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Dort, wo Arbeiten in Präsenz erforderlich ist und kein Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen Unternehmen den Beschäftigten bereitstellen.

Darf man in der Öffentlichkeit Alkohol trinken?

Ja. Verboten bleibt aber der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 und 6 Uhr. Das Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit wurde gestrichen, weil NRW nach einem Urteil in Bayern befürchtet, dass es juristisch nicht zu halten ist.

Was müssen Corona-Hotspots beachten?

Ab Montag können auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen. Voraussetzung: Ohne solche Maßnahmen ist nach Einschätzung der zuständigen Behörden nicht zu erwarten, dass die Inzidenz bis zum 14. Februar auf unter 50 sinkt. Städte und Kreise mit einer Inzidenz von unter 50 können mit dem Land über Lockerungen verhandeln. Am Sonntag war das nur Münster (39,6).

Wie bekomme ich telefonisch an einen Impftermin?

Ab 25. Januar können Menschen ab 80 Jahren, die zu Hause leben, einen Termin zur Corona-Impfung telefonisch oder online ausmachen.

Wer im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein wohnt – dazu gehören Essen, Mülheim und Oberhausen – wählt die kostenfreie Rufnummer 0800 116 117-01.


  • Im Bezirk der KV Westfalen-Lippe – unter anderem Bochum, Bottrop und Gelsenkirchen – ist es die ebenfalls kostenfreie Nummer 0800 116 117-02. Die Hotlines sind täglich von 8 bis 22 Uhr besetzt.

  • Was muss man am Telefon sagen?

    Anrufer müssen ihren Namen, Wohnort und laut KV im Zweifel das Geburtsdatum nennen. Nach Personalausweis oder Krankenkassenkarte werde nicht gefragt. Anrufen können auch über 80-Jährige, die noch kein Informationsschreiben der Stadt oder des Landes erhalten haben. Man sollte Stift und Zettel bereithalten, um den ersten Impftermin und den Termin zur Auffrischung etwa drei Wochen später zu notieren. Die KV rechnen mit langen Wartezeiten in der Hotline, die von einem virtuellen Call-Center mit mehr als 1200 Mitarbeitern bedient wird. Die Leitungen sind von 8 bis 22 Uhr besetzt.

    Wie komme ich im Internet an einen Termin?

    Unter www.116117.de sollen Impfwillige ab Montag, 8 Uhr, auf die Terminportale für Westfalen und Rheinland kommen.

    In Westfalen lautet die Adresse www.impfterminservice.de. Um sich dort anzumelden, muss man über eine E-Mail-Adresse und eine eigene Handynummer verfügen. Die Anmeldung umfasst sieben Schritte bis zum wichtigen zweiten Impftermin.


  • Die KV Nordrhein nutzt das eigene Portal termin.corona-impfung.nrw. Auch hier muss man über eine E-Mail-Adresse verfügen, die Registrierung wird erklärt, notwendige Impfunterlagen kann man herunterladen. Letzteres sei nur mit dem hauseigenen Programm möglich, heißt es von der KV Nordrhein.


  • Piks gegen die Pandemie: Lieferschwierigkeiten von Biontech/Pfizer verzögern die Impfkampagne in NRW. Ab Montag, 25. Januar, können sich über-80-Jährige aber ihren Termin fürs Impfzentrum besorgen.
    Piks gegen die Pandemie: Lieferschwierigkeiten von Biontech/Pfizer verzögern die Impfkampagne in NRW. Ab Montag, 25. Januar, können sich über-80-Jährige aber ihren Termin fürs Impfzentrum besorgen. © Jakob Studnar

    Darf jemand anderes für mich den Termin ausmachen?

    Ja. „Fragen Sie Ihr Enkelkind oder Ihre Kinder oder Ihre Nachbarn“, appelliert NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Auch den Anruf bei der Terminhotline kann eine Vertrauensperson übernehmen.

    Kann ich auch ohne Termin zu einem Impfzentrum gehen?

    Nein. Eine Impfung in den jeweiligen Zentren ist nur mit Termin möglich. Die Impfungen sollen am 8. Februar starten. Menschen, die noch keine 80 Jahre alt sind, können zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin ausmachen.

    Wie viele Menschen sind bislang in NRW geimpft?

    Bis einschließlich Freitag zählte das Gesundheitsministerium in NRW knapp 341.000 Erstimpfungen, darunter 40.000 von Beschäftigten in Kliniken. Außerdem erhielten gut 72.000 Menschen bereits die für den Komplettschutz nötige Zweitimpfung. Wegen eines Lieferengpasses beim Biontech/Pfizer-Impfstoff finden in der kommenden Woche in NRW keine neuen Erstimpfungen statt. Zweitimpfungen sollen aber wie geplant durchgeführt werden.

    Das Robert-Koch-Institut nennt mehrere Zehntausend Impfungen mehr für NRW. Hintergrund ist laut Gesundheitsministerium ein Meldeverzug von fünf bis sechs Tagen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Dies komme durch die mobilen Impfteams zustande, die seit dem 27. Dezember in den Pflegeheimen impfen und zum Teil verzögert ihre Daten weiterleiten, heißt es von der KV Westfalen-Lippe. Der Meldeverzug werde sich aber noch verringern, so die KV Nordrhein.

    Nach den Zahlen des Ministeriums haben aktuell etwa 1,9 Prozent der NRW-Bevölkerung zumindest die Erstimpfung gegen das Coronavirus erhalten.