Münster. Gegen den Distanzunterricht an Schulen sind beim OVG in Münster vier Klagen eingegangen. Auch die 15-Kilometer-Regel beschäftigt das Gericht.

Am Mittwoch war beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ein erster Eilantrag gegen die Einschränkung des Bewegungsradius von Bewohnern extremer Corona-Hotspots in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nun liegen dem Gericht auch vier Klagen gegen den Distanzunterricht in NRW vor. Die Kläger, oder deren Eltern als rechtliche Vertreter, wollen erreichen, dass die entsprechende Passage in der Coronabetreuungsverordnung außer Vollzug gesetzt wird und wieder in Präsenz an den Schulen unterrichtet wird.

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Antragsteller der Klage gegen die 15-Kilometer-Regel sei ein Mann aus Oer-Erkenschwick im betroffenen Kreis Recklinghausen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Er beantrage, dass der zentrale Teil der neuen Regionalverordnung der CDU/FDP-Landesregierung außer Kraft gesetzt werde.

Eilantrag am Oberverwaltungsgericht gegen 15-Kilometer-Regel

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Das Land hatte in den Kreisen Höxter, Minden-Lübbecke und Recklinghausen sowie im Oberbergischen Kreis eine umstrittene 15-Kilometer-Regel eingeführt. Bewohner aus diesen Kreisen dürfen das Gebiet nur verlassen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.“ Auch einreisen darf nur, wer nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt. Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen. Kriterium für die Einschränkung des Bewegungsradius ist eine Infektionsrate von „deutlich über 200“ gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Am Donnerstag meldete sich nun beim OVG Münster eine Grundschülerin aus Düsseldorf. Zuvor hatten bereits am Dienstag zwei Schülerinnen aus Köln im Eilantrag gegen den Distanzunterricht geklagt.

Die Regeln zum Distanzunterricht gelten während des verlängerten Lockdowns in der Corona-Pandemie in NRW vorläufig bis Ende Januar. Wann das OVG mit Sitz in Münster über den ersten Fall der Schülerin aus Köln entscheidet, ist offen. (dpa)