Düsseldorf. Widersprüchliche Aussagen, wie viele Menschen draußen zusammen Sport treiben dürfen, sorgen für Verwirrung. Hier die Auflösung.
Die neue, verschärfte Corona-Schutzverordnung in NRW sorgt unter Freizeitsportlern für Verwirrung. Die Landesregierung hatte zuletzt erklärt, sportliche Bewegung sei nur draußen und maximal zu zwei möglich. Wörtlich hieß es:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
Höchstens fünf Sportler aus zwei Haushalten
Unsere Leser fanden aber Widersprüche zu dieser Aussage. Auf einer Internetseite der Landesregierung steht, dass zum Beispiel das Joggen oder Walken „unter den vorgegebenen Kontaktbeschränkungen“ möglich sei, also mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.
Was gilt denn nun? Dürfen fünf Sportler joggen oder höchstens zwei? Das NRW-Gesundheitsministerium beantwortete diese Frage am Donnerstag so:
„Zulässig ist Sport nur im öffentlichen Raum und im dort Rahmen der normalen Kontaktbeschränkungen. Denn innerhalb der Gruppe von maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten macht die Verordnung generell keine Vorgaben, was die fünf Leute zusammen machen. Das kann also auch Bewegung = Sport sein.“ Fazit: Sport zu Fünft im Freien ist möglich.