Düsseldorf. Immobilienbesitzer, die nur aufs schnelle Geschäft schielen, müssen sich warm anziehen. NRW warnt: “Wir sind nicht im Wilden Westen.“

NRW will mit einem „Wohnraumstärkungsgesetz“ gegen Immobilienbesitzer vorgehen, die Wohnungen zweckentfremden oder zu unverschämten Konditionen an Leiharbeiter und Zuwanderer vermieten. „Wir sind nicht mehr im Wilden Westen“, umriss NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) den Charakter des Gesetzes, das nun ins Parlament eingebracht wird und im Sommer in Kraft treten könnte.

Bei jenen, die Sammelunterkünfte an Werkvertragsarbeitnehmer oder Leiharbeiter vermieten, werden „die Zügel deutlich angezogen“, so die Ministerin. Vermieter müssten den Gemeinden künftig melden, wo diese Unterkünfte sind und ein „Betriebskonzept“ vorlegen, das den Anforderungen an Platz, Hygiene und Sicherheit entspricht. Bei Verstößen drohen Strafen bis 500.000 Euro. Zu den Branchen, die Sammelunterkünfte nutzen, gehören die Fleischindustrie, die Logistik und die Landwirtschaft.

"Airbnb": Kommunen richten Blick auf Kurzzeitvermieter

Schärfere Regeln soll es für Immobilienbesitzer geben, die in Städten mit Zweckentfremdungssatzung Wohnungen an Urlauber vermieten, zum Beispiel über Portale wie „Airbnb“. Die Eigentümer sollen dazu verpflichtet werden, in Anzeigen stets eine amtliche „Wohnraum-Identitätsnummer“ anzugeben. Solche Satzungen haben Köln, Bonn, Düsseldorf, Münster, Aachen, Dortmund und Grevenbroich. Die Verwaltungen sollen genau hinschauen können und den Steuerbehörden die Daten der Vermieter und die Wohnraum-Identitätsnummern mitteilen. Zweckentfremdung liegt zum Beispiel vor, wenn eine Wohnung länger als zwölf Wochen im Jahr zur Beherbergung von Touristen dient.

Hohe Kosten für Vermieter von "Schrottimmobilien"

Wohnungsgesellschaften, die Mietshäuser verkommen lassen, müssen sich den Plänen zufolge intensiver kontrollieren lassen, vor allem bei wiederholten Missständen, und müssen mit höheren Strafen rechnen.

Städte sollen zudem „Schrottimmobilien“ schneller für „unbewohnbar“ erklären können. Muss ein solches Haus geräumt werden, dann sollen künftig die Eigentümer die Kosten der Räumung und die der Unterbringung der Mieter in anderen Wohnungen tragen. Wer ein Haus verfallen lässt, läuft Gefahr, auf eigene Kosten zum Abriss gezwungen zu werden.