Düsseldorf. Manche Gärten in Neubaugebieten gleichen Stein- und Schotterwüsten. Die Landesregierung nimmt nun dem Kampf gegen die „Unsitte“ auf.

Triste, graue Schottergärten, die in Neubaugebieten kein Regenwasser durchlassen, sind für Umwelt- und Klimaschützer schon lange ein Ärgernis. Jetzt will das Land NRW per Gesetz gegen diese „Unsitte“ vorgehen und damit den Druck auf Häuslebauer erhöhen, es mit der Begrünung endlich ernst zu nehmen.

„Schon heute ist es Pflicht, diese Flächen zu begrünen“, sagte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) bei der Vorstellung der Pläne des Landes für eine neue Landesbauordnung. Leider hielten sich viele Bauherren nicht daran, und auch viele Kommunen nähmen es mit der Kontrolle bisher nicht so genau.

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Idee: Künftig Kontrolle schon vor und während des Bauens

Das soll sich ändern, wenn voraussichtlich im Sommer eine neue Landesbauordnung in Kraft tritt. Wenn es bei den Plänen des Landes bleibt, wird dann die Prüfung, ob ein (Vor-)Garten tatsächlich begrünt wird, Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Heißt: Die Stadt müsste dann „proaktiv und präventiv“ dafür sorgen, dass die Schottergärten gar nicht erst entstehen, erklärte Scharrenbach.

Die Landesregierung hofft gleichzeitig darauf, dass Städte und Gemeinden künftig generell die Begrünungsvorschrift besser durchsetzen , auch in bestehenden Gärten. Vorbildlich handele hier die Stadt Bonn mit intensiven Kontrollen. Ob mit der bisherigen oder mit der neuen Bauordnung: Die Verantwortung für die Kontrolle der Flächen bleibt bei den Kommunen. Es dürfte aber künftig schwerer werden für Stadtverwaltungen, die Vorschriften einfach zu ignorieren.