Düsseldorf. Der Bund will geschlossenen Unternehmen 75 Prozent des Umsatzes erstatten. Jetzt hat NRW erklärt, wer wann und wie profitieren soll.
Unternehmen, die wegen des aktuellen "Lockdown" seit Monatsbeginn wieder schließen mussten, sollen nach dem Willen der Landesregierung ab 25. November auf einem Bundesportal die versprochenen außerordentlichen Corona-Hilfen beantragen können. Zudem soll es dann schnelle Abschlagszahlungen geben. Das hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Freitag im Landtag angekündigt. Er erwarte einen „sehr einfachen, sehr schnellen Zugangsweg“, so Pinkwart.
Der Bund stellt insgesamt zehn Milliarden Euro zur Verfügung, damit die von der Schließung betroffenen Unternehmen vom Staat 75 Prozent ihres November-Umsatzes aus dem Vorjahr erstattet bekommen. Betroffen sind vor allem Gastronomie, Hotels, Künstler, Sport und Kultur. Nun wurde von Bund und Ländern konkretisiert, für wen genau die Hilfen in welchen Fällen fließen.
Auch Zulieferer geschlossener Unternehmen sollen profitieren
Profitieren sollen demnach nicht nur Unternehmen, die selbst geschlossen werden mussten. In den Genuss der Hilfen können auch jene Betriebe kommen, die regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes mit einem geschlossenen Unternehmen machen. Darunter würden etwa Wäschereien fallen, die für Hotels und Gastronomie arbeiten. Auch sogenannte Drittanbieter sollen profitieren, etwa wenn sie vorwiegend für eine Agentur arbeiten, die wiederum von der Schließung eines Unternehmens betroffen ist. Wichtig für die Gastronomie: Der Außer-Haus-Verkauf während des Lockdowns soll ausdrücklich nicht auf die Hilfszahlungen angerechnet werden. Wer also zurzeit Speisen am Fenster verkauft, kann trotzdem die vollen 75 Prozent des November-Umsatzes 2019 erhalten.
Bei den Solo-Sebstständigen kommt die sogenannte „Helge-Schneider-Regel“ zur Anwendung. Künstler müssen zum Beispiel nicht zwingend ihren November-Lohn aus dem Vorjahr als Bemessungsgrundlage angeben, sondern können auch einen durchschnittlichen Monatslohn heranziehen. Dafür hatte sich Komiker und Musiker Helge Schneider bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stark gemacht, da Kulturschaffende häufig keine regelmäßigen Einkünfte erzielten.
Die Bewilligung der Staatshilfen läuft über die Bezirksregierungen
Neu gegründete Unternehmen, die im November 2019 noch gar keine Umsätze hatten, können auch den Oktober 2020 als Referenzmonat melden. Die Bewilligung der Hilfen übernehmen in NRW die fünf Bezirksregierungen, sobald das Bundesportal für die Beantragung steht. Bis auf einige Solo-Selbstständigen, die selbst Anträge schreiben können, soll die Abwicklung ab Hilfen von mer als 5000 Euro vorwiegend über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfolgen.