Düsseldorf. Innenminister Reul hat eine konsequente Linie gegen Corona-Leugner und Lockdown-Verweigerer angekündigt. Jetzt liegt eine erste Bilanz vor.
Die zum Monatsbeginn verschärften Corona-Regeln werden in Nordrhein-Westfalen offenbar stärker beachtet als zunächst befürchtet. Die NRW-Polizei habe seit 1. November rund 2800 Einsätze mit Pandemie-Bezug erfasst, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag auf Anfrage unserer Redaktion. Dabei seien 15 Strafanzeigen und 491 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gefertigt worden.
Zum Vergleich: Im gesamten April während des ersten „Lockdown“ in NRW war es zu über 20.500 Einsätzen mit Pandemie-Bezug gekommen. Es gebe bislang keinen Beleg für eine „voranschreitende Arg- und Sorglosigkeit in Bezug auf das Virus bzw. einer konkreten Ablehnung der Corona-Schutzmaßnahmen“, so das Innenministerium.
34 Kreispolizeibehörden bekamen Amtshilfeersuchen aus den Kommunen
Das Angebot von Innenminister Herbert Reul (CDU) an die Kommunen, die Polizei zur Unterstützung der städtischen Ordnungsbehörden bei der Kontrolle von Corona-Maßnahmen einzusetzen, wird offenbar angenommen. Bis einschließlich 10. November seien bei 34 Kreispolizeibehörden insgesamt 260 Amtshilfeersuchen durch die Kommunen gestellt worden. Über 450 Polizisten hätten dabei die Ordnungsbehörden unterstützt.
Reul hatte zu Monatsbeginn eine konsequente Linie für die Einhaltung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Bei Bedarf sollen die 18 Hundertschaften des Landes, die sich sonst um Fußball-Spiele oder Demonstrationen kümmern, den Städten helfen. An bekannten Treffpunkten größerer Menschenmengen sollte es auch gemeinsame Streifen von Polizei und Kommunalbediensteten geben.
Laschet hatte bekräftigt: Die Privatwohnung bleibt bei Kontrollen tabu
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte zu Wochenbeginn noch einmal im WDR-Fernsehen bekräftigt, dass Privaträume von Corona-Kontrollen weitgehend ausgenommen bleiben. Man wolle nicht die Polizei an die Haustüren schicken. Bei üblichen Einsatzanlässen in Wohnungen wie etwa Ruhestörung oder häusliche Gewalt könnten die Ordnungshüter aber sehr wohl genauer hinschauen.