Düsseldorf. Verkehrsunternehmen fordern Veränderungen bei Unterrichtszeiten, um volle Busse zu vermeiden. In NRW ist das rechtlich kein Problem.

Der Vorschlag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die Anfangszeiten des Unterrichts zeitlich zu staffeln, um morgens überfüllte Busse zu vermeiden, stößt in NRW auf keine Hindernisse. „Ein flexibler Unterrichtsbeginn ist schon heute möglich“, hieß es am Dienstag aus dem Schulministerium. Ziel ist ein besserer Infektionsschutz.

„Die Beeinträchtigung des Schulbetriebes wäre minimal, wenn die jüngeren Kinder gegen 8 Uhr starten würden und die älteren zeitversetzt – beispielsweise eine Stunde – später“ hatte VDV-Präsident Ingo Wortmann unserer Redaktion gesagt. Rechtlich und organisatorisch wäre das in NRW wohl kein Problem.

Schulstart zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr

Denn die NRW-Ministerien für Schule und für Gesundheit hatten sich Ende Oktober mit den Kommunen und der Unfallkasse NRW auf "Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19" geeinigt. Darin steht: „Eine Staffelung der Ankunfts- und/oder Endzeiten kann den engen Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern begrenzen; sie muss aber mit Blick auf das Zeitgerüst der Schülerbeförderung sinnvoll organisierbar sein und ist deshalb mit dem Schulträger abzustimmen.“

Grundlage für die Staffelung biete der bestehende Erlass des Schulministeriums zum Unterrichtsbeginn: "Der Unterricht beginnt in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr. Der Schulträger entwickelt insbesondere in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen eine abgestimmte Regelung und schlägt Zeiten für den Unterrichtsbeginn vor." Wenn sich Schulträger, Schulleitung und Schulkonferenz nicht einigen können, müsse die Bezirksregierung entscheiden.

Die Landesregierung unterstütze darüber hinaus die Schulträger und Landschaftsverbände weiterhin bei der Organisation zusätzlicher Schulbusse.