Düsseldorf. . Streithema Maskenpflicht: Es gibt Medizinier, die auf Wunsch eine Befreiung von der Maske attestieren. In NRW stehen sieben Ärzte unter Verdacht.

Die Ärztekammer Nordrhein hat sieben Mediziner im Visier, die falsche oder nicht ordnungsgemäße Atteste angeboten oder ausgestellt haben, um Patienten von der Maskenpflicht zu befreien. Bei der Kammer laufen laut einer Sprecherin entsprechende berufsrechtliche Verfahren.

Die zweite Kammer in NRW - Westfalen-Lippe - hat bisher eine Handvoll Ärzte ausgemacht, die entsprechende Offerten gemacht hatten. Hier sei es bislang bei Hinweisen an die entsprechenden Mediziner geblieben, so ein Sprecher der Kammer. „Wenn jemand es nicht einsieht, werden wir reagieren.“

Ein Arzt macht sogar Werbung für seine falschen Atteste

Laut Ärztekammer Nordrhein wurde in ihrem Gebiet beispielsweise „ein Mitglied, das Bescheinigungen ausschließlich auf der Basis von Videokontakten angeboten hatte“, auf den ärztlichen Pflichtenverstoß hingewiesen. „Die Ärztekammer Nordrhein ist der Auffassung, dass ein solches Vorgehen nicht der von Ärztinnen und Ärzten geschuldeten Sorgfalt entspricht“, so eine Sprecherin. Das Mitglied habe inzwischen eine Verzichtserklärung abgegeben.

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„In einem anderen Fall wurde das betroffene Mitglied aufgefordert, die Werbung für ein Angebot zur Erteilung einer Befreiung auf Wunsch unverzüglich einzustellen und hierüber eine Erklärung abzugeben. Diese Erklärung wurde abgegeben und die Werbung entfernt“, so die Ärztekammer.

In Baden-Württemberg ermittel der Staatsanwalt

Ärztepräsident Klaus Reinhardt hatte der „FAZ“ zu solchen Attesten gesagt: „Wir haben dazu eine klare Haltung und tolerieren das unter keinen Umständen.“ Zu möglichen Motiven der Mediziner sagte Reinhardt dem Blatt: „Manche sind vielleicht willfährig und wollen dem Patienten mit dem Attest einen Gefallen erweisen. Andere glauben vielleicht nicht daran, dass Masken in der Corona-Pandemie wirklich nützlich sind. Oder sie lehnen die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Virus beschlossen wurden, als überzogen ab. Solche Menschen gibt es vereinzelt auch in der Ärzteschaft.“

In Baden-Württemberg ermittelt unterdessen sogar die Staatsanwaltschaft gegen zwei Ärzte, die Patienten für den Verstoß gegen die coronabedingte Maskenpflicht grundlos Atteste ausgestellt haben sollen. Bei beiden Medizinern wurden Praxisräume durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. (dpa)