Düsseldorf. Wie könnten sich Gottesdienste und Infektionsschutz vertragen? In den Gemeinden gibt es jetzt die ersten Überlegungen für das Fest.

In den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen haben die Planungen für Weihnachtsgottesdienste unter Corona-Bedingungen begonnen. Bei einer Generalvikarskonferenz der fünf NRW-Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn wurden nach Informationen unserer Redaktion bereits verschiedene Szenarien durchgespielt.

So sollen den Gläubigen an den Weihnachtstagen deutlich mehr Gottesdienste angeboten werden als in den vergangenen Jahren. Damit will man das Besucheraufkommen entzerren und das Infektionsrisiko verringern. Wegen des Priestermangels könne dann zwar nicht überall die „Hochform der Liturgie“ ermöglicht werden, doch ein festliches Gemeinschaftserlebnis mit Musik und Gebet sei besser als nichts, hieß es. Da die Umluft-Heizungen in vielen Kirchen als „Virenschleudern“ gelten, tüfteln viele Gemeinden an einem Heizkonzept für die Weihnachtstage.

Ökumene im Hockey-Stadion - Kreativität ist gefragt

Zudem gibt es in vielen Gemeinden Gedankenspiele für Freiluft-Gottesdienste. Je nach Witterung sollen sich Gläubige beider Konfessionen auf Sport- und Marktplätzen versammeln, wo Corona-Abstände besser eingehalten werden können. Vereinzelt werden für Heiligabend auch ökumenische Großkonzepte verfolgt. In Mönchengladbach etwa überlegen katholische und evangelische Kirche gemeinsam, einen einzigartigen Weihnachtsgottesdienst im Hockey-Stadion am „Borussiapark“ abzuhalten. Dort bieten zurzeit bei Konzerten Strandkörbe etwa 750 Besuchern Platz. Diese könnten auch für den Gottesdienst genutzt werden. „Wir müssen jetzt kreativ werden“, sagte Regionalvikar Klaus Hurtz der „Rheinischen Post“.

In NRW waren Gottesdienste nie verboten worden

Grundsätzlich sind Gottesdienste in NRW auch in Corona-Zeiten nie verboten worden. Die Gemeinden müssen allerdings Sorge tragen, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten und eine Rückverfolgbarkeit der Besucher im Falle einer Infektion gewährleistet werden. Bei der Verlagerung von Gottesdiensten unter freien Himmel gelten die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes für sonstige Veranstaltungen. „Wir sind mit der Staatskanzlei im permanenten Austausch und überlegen gemeinsam mit den Gemeinden, wie man unter diesen besonderen Bedingungen das Weihnachtsfest begehen kann“, bestätigte Antonius Hamers, Leiter des katholischen Büros in NRW, unserer Redaktion.

Sollte das Infektionsgeschehen Ende des Jahres gar keine größeren Versammlungen zulassen, gelten auch „Hausgottesdienste“ als Option. Die Gemeinden würden in diesem Fall analoge und digitale Anleitungen für eine Art Christmette in den eigenen vier Wänden bereithalten.