Düsseldorf. Das Land NRW hat grundsätzlich keine Einwände gegen Martinszüge. Aber die Entscheidung treffen am Ende die Städte.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte in der vergangenen Woche bereits angedeutet, dass es trotz Corona Martinszüge in NRW geben dürfte. Am Montag meldete die Landesregierung dann Vollzug: Die traditionellen Martinszüge seien „grundsätzlich zulässig“, schreibt das NRW-Gesundheitsministerium in einem Brief an die Kommunalen Spitzenverbände, der dieser Redaktion vorliegt.

„Wir wollen den Kommunen, den Veranstaltern und den Teilnehmern der Martinsumzüge Sicherheit geben“, erklärte NRW-Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Umzüge seien zulässig, wenn sich das Infektionsgeschehen bis dahin nicht maßgeblich verschlechtern sollte. Laumann sagte weiter: „Im Gegensatz zu geschlossenen Räumen haben wir es im Freien mit deutlich geringeren Infektionsrisiken zu tun. Wenn die Veranstalter hier vernünftige Konzepte vorlegen und sich die Teilnehmer etwa an die Mindestabstandsregeln halten, kann man die Züge aus meiner Sicht stattfinden lassen.“

Kein Mindestabstand für bestimmte Kita-Kindergruppen

Sogar ohne Mindestabstand dürfen dem Schreiben zufolge Familien, feste Zehnergruppen und „Kindergartengruppen, die auch tagsüber ohne Mindestabstand betreut werden dürfen“, an den Zügen teilnehmen. Die Städte dürften Martinszüge auch begründet absagen oder einschränken. Die Entscheidungen würden stets vor Ort getroffen, mit Blick auf die örtliche Situation und die jeweiligen Traditionen.

Denkbar sei laut Landesregierung zum Beispiel der Verzicht auf ein Martinsfeuer nach dem Umzug, um zu vermeiden, dass sich viele Menschen an einem Ort versammeln. „Ich bin sicher: Es werden oftmals pragmatische Lösungen gefunden, damit diese schöne Tradition mit ein paar Einschränkungen auch in Zeiten der Corona-Pandemie fortgesetzt werden kann“, so Laumann.