Münster. In NRW bleibt es bei der Maskenpflicht im Unterricht. Einen Eilantrag von Schülern aus dem Kreis Euskirchen lehnte das Oberverwaltungsgericht ab.
In Nordrhein-Westfalen bleibt es bei der Maskenpflicht im Schulunterricht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Donnerstag einen Eilantrag von drei Schülern aus dem Kreis Euskirchen ab, die gegen die Vorschrift geklagt hatten. Die Verpflichtung, auch während des Unterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sei verhältnismäßig, entschieden die Richter. Es sei auch nicht feststellbar, dass das Tragen der Alltagsmaske Gesundheitsgefahren für die Schüler berge.
Zum Schutz vor Corona-Infektionen müssen seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen einen Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen. Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe. Für alle gilt aber eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf den Fluren.
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Das Oberverwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass im Unterricht die Masken zeitweise abgenommen werden können, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich erscheine. Zudem könnten die Schulleitungen aus medizinischen Gründen Ausnahmen von der Maskenpflicht erteilen. (dpa)