Düsseldorf. Angespuckt zu werden, ist in normalen Zeiten eklig. Während der Pandemie ist es gefährlich. Jetzt gibt es eine erste NRW-Statistik.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in NRW seit Februar 124 „Spuckattacken“ aktenkundig geworden. Das hat NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch auf Landtagsanfrage der AfD bekannt gegeben.
Seit Februar gibt es bei der Polizei ein spezielles Lagebild der Kriminalität in Zusammenhang mit Corona. Ohne ausdrücklichen Bezug zur Pandemie wurden in NRW vom Jahresbeginn bis Mitte Juli sogar 3153 Auseinandersetzungen erfasst, bei denen mindestens ein Beteiligter gespuckt hat.
Die Polizeigewerkschaften in NRW hatten wegen der hohen Infektionsgefahren eindringlich vor Spuckattacken gewarnt und härtere Strafen gefordert. Innenminister Herbert Reul (CDU) zeigte Verständnis für die besondere Lage etwa von Polizeibeamten im Streifendienst. Obwohl das Anspucken von Polizeibeamten juristisch lediglich als Beleidigung eingestuft werde, müsse in Corona-Zeiten möglicherweise sogar von einer Körperverletzung ausgegangen werden, so Reul schon vor Wochen.
Opfer von Spuckattacken bekommen anschließend Testkosten nicht ohne Weiteres erstattet. Biesenbach verwies in der AfD-Anfrage lediglich auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, der eine Übernahme vorsieht, wenn die Kriterien des Robert-Koch-Instituts zur Testung von Covid-19-Verdachtsfällen erfüllt sind. Dazu gehöre etwa der Umstand, dass die spuckende Person mit Corona infiziert ist.