Düsseldorf. Bei Müllgebühren ließe sich Geld sparen, doch viele Kommunen verhindern das, kritisiert der Bund der Steuerzahler im aktuellen Gebührenvergleich.

Die Preisspannen bei den Abwasser- und Müllgebühren in Nordrhein-Westfalen bleiben extrem. Das geht aus dem am Dienstag in Düsseldorf vorgestellten Gebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW hervor.

So zahlt ein Vier-Personen-Musterhaushalt demnach in Reken im Kreis Borken nur 246 Euro pro Jahr an Abwassergebühren - in Waldbröl im Oberbergischen Kreis dagegen 1000 Euro mehr. Ähnlich krass sind die Unterschiede beim Abfall: In Münster zahlt solch ein Musterhaushalt gut vier Mal mehr für die 14-tägige Leerung von insgesamt 240 Litern Rest- und Biomüll (rund 641 Euro) als in Kaarst oder in Mechernich (rund 146 Euro).

Millionenschwere Überschüsse durch zu hohe Gebühren

In einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster versuche der Steuerzahlerbund derzeit in zweiter Instanz Verbesserungen für die Gebührenzahler zu erstreiten, berichtete der Landesvorsitzende Rik Steinheuer. In diesem Jahr sei allerdings noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.

Statt die Bürger zu entlasten, werde die Gebührenschraube in vielen Kommunen maximal angezogen, um daraus millionenschwere Überschüsse zur Haushaltskonsolidierung zu gewinnen, kritisierte er. Dies geschehe über einen für die Gebührenzahler teuren Abschreibungsmodus und einen „realitätsfernen Zinssatz“ auf das zur Abwasserentsorgung aufgewandte Eigenkapital der Kommune.

Steuerzahlerbund rät Bürgern zu Widerspruch

„Im Endeffekt heißt das: Die Gebührenzahler bezahlen das Kanalnetz gleich zweimal“, stellte Steinheuer fest. Brandenburg und Sachsen hätten gesetzliche Regelungen, die das verhinderten. In NRW mache diese Kalkulation der Kapitalkosten hingegen im Schnitt etwa die Hälfte der Gebühren aus - teils noch deutlich mehr.

Im kommenden Jahr sollten die Bürger in NRW deshalb auf jeden Fall Widerspruch einlegen gegen ihre Grundbesitzabgabenbescheide, empfahl Steinheuer. Einen Musterwiderspruch habe der Steuerzahlerbund bereits vorformuliert. Kostenlos stelle er zudem jedem auf Anfrage eine Broschüre mit Tipps zum Gebührensparen zur Verfügung.

Zuwenig Wahlfreiheit bei der Mülltonnen-Größe

Gebühren ließen sich auch senken, wenn die Bürger mehr Wahlfreiheit hätten bei der Mülltonnengröße und beim Abfuhrrhythmus, unterstrich Steinheuer. Ein in vielen Kommunen zu hoch kalkuliertes und verbindlich vorgegebenes „Mindestrestmüllvolumen“ verhindere aber, dass die Bürger hier mehr sparen könnten.

Auch hier empfiehlt der Bund, sich in der Heimatkommune über die Vorgaben zu informieren, günstigere Angebote zu buchen und falls diese nicht vorhanden seien, Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einzulegen. Ganz verzichtbar sei dieses festgelegte Mindestvolumen aber nicht, damit die Leute nicht anfingen, nur noch kleine Tonnen zu buchen und ihren Müll stattdessen wild zu entsorgen, erklärte Steinheuer.

Generell hätten sich die Müll- und Abwassergebühren für Privathaushalte in NRW „auf hohem Niveau stabilisiert“, hieß es. Im Landesdurchschnitt zahle ein Vier-Personen-Musterhaushalt etwa 270 Euro für die 14-tägige Leerung der üblichen Tonnen. Im vergangenen Jahr waren es mit 263 Euro fast genauso viel. Auch die Abwassergebühren blieben mit 726 Euro für denselben Durchschnittshaushalt stabil. 2019 lag der Durchschnitt bei 723 Euro. (dpa)