Düsseldorf. Vorstrafen, die auf pädophile Neigungen hindeuten, sollen aktenkundig bleiben. Wie NRW über die aktuellen Pläne des Bundes hinausgehen will.

Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs sollen nach dem Willen der schwarz-gelben Landesregierung deutlich länger aktenkundig bleiben als von der Großen Koalition in Berlin derzeit geplant. Bestimmte Delikte, die auf eine pädophile Neigung schließen lassen, sollen künftig unbefristet in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden.

Der Betroffene könne nach Jahrzehnten dann selbst entscheiden, ob er dieses irgendwo vorlegt. „Es liegt also in seiner Hand, eine Stigmatisierung zu vermeiden, indem er sich von Kindern fernhält“, erklärte das NRW-Justizministerium gegenüber unserer Redaktion. Eine entsprechende Initiative hatte NRW bereits im Februar gemeinsam Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland in der Bundesrat eingebracht.

„Wir sind uns alle einig, dass verurteilte Missbrauchstäter von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten sind“, sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) unserer Redaktion. Ein erweitertes Führungszeugnis als Auszug aus dem Bundeszentralregister muss in der Regel vorgelegt werden, wenn Stellenbewerber mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen. Behörden dagegen erhielten nach dem Willen der Länder mit Ablauf einer Frist von 20 Jahren von sich aus keine Einsicht mehr in diese Vorstrafen im Bundeszentralregister. So soll die Möglichkeit einer Resozialisierung gewahrt bleiben, ohne erneut Kinder in Gefahr zu bringen.

Bislang sind viele Straftaten nach zehn Jahren getilgt

Die Reformpläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sehen eine weniger weitreichende Änderung der Aufnahme- und Tilgungsfristen im Bundeszentralregistergesetz vor. Bislang gilt: Eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr taucht nur zehn Jahre lang im erweiterten Führungszeugnis auf. Künftig soll dies nach dem Willen der Großen Koalition schon für geringfügige Verurteilungen gelten. Die derzeitige Tilgungsfrist von 20 Jahren bei schwerwiegenden Sexualdelikten soll wiederum verdoppelt werden.

Obwohl die Vorstellungen des Bundes hinter den Forderungen aus NRW zurückbleiben, lobte Biesenbach die richtige Richtung: „Es ist zu begrüßen, dass sich nach jahrelanger Untätigkeit zu guter Letzt nunmehr auch die Bundesministerin der Justiz jedenfalls in Teilen der dringend erforderlichen Überarbeitung des Sexualstrafrechts annehmen will.“

Mit der bundesweit beachteten Enttarnung der Kinderschänder-Netzwerke von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster ist NRW zum Treiber bei Reformen in diesem Kriminalitätsfeld geworden. „Der Kinderschutz und der Kampf gegen Kindesmissbrauch hat für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen oberste Priorität“, betonte Biesenbach.