Düsseldorf. NRW hat den steuerlichen Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende verdoppelt. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2020.

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird in Nordrhein-Westfalen infolge der Corona-Krise für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Wie NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) am Dienstag mitteilte, steigt er von bisher 1908 auf 4008 Euro. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2020 für das erste zu begünstigende Kind.

„Alleinerziehende leisten viel und verdienen deshalb eine besondere Unterstützung“, begründete Lienenkämper die Maßnahme. „Die nordrhein-westfälischen Finanzämter berücksichtigen den um 2100 Euro erhöhten Entlastungsbetrag automatisch, sodass alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Antrag stellen müssen.“

Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende: Bei der Steuererklärung geltend machen

Lediglich für alleinerziehende Lohnempfänger, die erstmals nach Klasse II versteuern wollten, sei ein Antrag erforderlich. Alleinerziehende, die keine Arbeitnehmer seien, könnten den Erhöhungsbetrag – genau wie den bisherigen Entlastungsbetrag – bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. (dpa)